Planungsleistungen zur Errichtung und Erweiterung der Lichtzeichenanlagen für die Straßenbahnverbindung der Stadt-Umland-Bahn
Es sind Planungsleistungen der Lichtzeichenanlagen als Grundleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure unter Berücksichtigung des AHO Heft 26 zu erbringen.
Sie sind für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke eines Schienenbauvorhabens nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab) zu erbringen.
Der Auftrag umfasst alle Planungsleistungen, die im Rahmen der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens der Straßenplanung für Planfeststellungsverfahren nach §28 PBefG in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erforderlich sind.
Sie sind für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke eines Schienenbauvorhabens nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab) zu erbringen.
Der Auftrag umfasst alle Planungsleistungen, die im Rahmen der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens der Straßenplanung für Planfeststellungsverfahren nach §28 PBefG in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erforderlich sind.
Sie sind für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke eines Schienenbauvorhabens nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab) zu erbringen.
Der Auftrag umfasst alle Planungsleistungen, die im Rahmen der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens der Straßenplanung für Planfeststellungsverfahren nach §28 PBefG in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erforderlich sind.