Baugrubenumschließung – Verbau.
Baugrubenumschließung:
— ca. 1.330 m
— ca. 460 m
— ca. 220 Pfähle Durchmesser 800 mm in Längen von 3,00-11,50 m davon 3 Einzelpfähle bewehrt als temporäre Kranfundamente einschl. ca. 950 m
Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter „https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Mustererklaerungen.aspx“, abzugeben. Dieses Verfahren wird unter der Vergabe.Nr. 19-05533 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben)