Planung und Herstellung einer schlüsselfertigen Wohnanlage für die Unterbringung von Flüchtlingen. Seitens des Bauherrn wird keine Bauweise vorgeschrieben, somit sind alle Bauweisen zulässig, z. B Modulbauweise in Stahl oder Holz, elementierte Holzrahmenbauweise, Massivbau etc. Erstellung von 3 Wohngebäuden in dreigeschossiger Bauweise und einem eingeschossigem Verwaltungsbau. Für ca. 120 Personen, bestehend aus drei- und fünf Zimmerappartements.
Die Bruttogrundfläche beträgt ca. 1 138 m