Der Unternehmer verpflichtet sich zur Ausführung sämtlicher Leistungen (Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung), die für den einwandfreien Betrieb der Sanitärinstallationen notwendig sind.
Der Unternehmer verpflichtet sich zur Ausführung sämtlicher Leistungen (Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung), die für den einwandfreien Betrieb der Sanitärinstallationen notwendig sind.