Der Werra-Meißner-Kreis bringt die ihm nach § 1 des Landesaufnahmegesetzes zugewiesenen Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in angemieteten Gemeinschaftsunterkünften und in angemieteten Wohnungen unter.
Im vorliegenden Verfahren sollen die erforderlichen Hausmeister- und Reinigungstätigkeiten in den Gemeinschaftsunterkünften vergeben werden.
Die genauen Ausschreibungsdetails können den dieser Bekanntmachung beigefügten und zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen entnommen werden.
Im vorliegenden Verfahren sollen die erforderlichen Hausmeister- und Reinigungstätigkeiten in den Gemeinschaftsunterkünften vergeben werden.
Die genauen Ausschreibungsdetails können den dieser Bekanntmachung beigefügten und zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen entnommen werden.