Vergeben werden sollen im Offenen Verfahren folgende Leistungsbilder: Objektplanung Gebäude gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI, Objektplanung Freianlagen gem.§ 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI, Tragwerksplanung gem. § 51 i.V.m. Anlage 14 HOAI, Technische Ausrüstung AGR 1, 2 und 3 gem. § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI, Technische Ausrüstung AGR 4, 5 und 6 gem. § 55 i.V.m. Anlage 15 HOAI.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (Lph) 2 bis 9 nach HOAI für die Objektplanung Gebäude für den Sozialen Wohnungsbau am Standort Stauffenbergallee/ Marienallee zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des offenen Verfahrens wird vorerst vertraglich die Lph 2 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Bestandteil der Gesamtmaßnahme ist der Neubau von drei Gebäuden auf den Grundstücken Stauffenbergallee/ Marienallee. Die Baufelder sind als Mischgebiet ausgewiesen. Es wird unterstellt, dass wenigstens ein Anteil von 20% der Nutzung gewerblich sein muss. Darüber hinaus ist beabsichtigt, ca. 5% der Wohnungen am freien Wohnungsmarkt zu vermieten.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (Lph) 2 bis 9 nach HOAI für die Objektplanung Freianlagen für den Sozialen Wohnungsbau am Standort Stauffenbergallee/ Marienallee zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des offenen Verfahrens wird vorerst vertraglich die Lph 2 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Bestandteil der Gesamtmaßnahme ist der Neubau von drei Gebäuden auf den Grundstücken Stauffenbergallee/ Marienallee. Die Baufelder sind als Mischgebiet ausgewiesen. Es wird unterstellt, dass wenigstens ein Anteil von 20% der Nutzung gewerblich sein muss. Darüber hinaus ist beabsichtigt, ca. 5% der Wohnungen am freien Wohnungsmarkt zu vermieten.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (Lph) 2 bis 6 nach HOAI für die Fachplanung Tragwerk für den Sozialen Wohnungsbau am Standort Stauffenbergallee/ Marienallee zu beauftragen. Mit Abschluss des offenen Verfahrens wird vertraglich die Lph 2 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Einbringung der ersten Leistungsphasen. Bestandteil der Gesamtmaßnahme ist der Neubau von drei Gebäuden. Die Baufelder sind als Mischgebiet ausgewiesen. Es wird unterstellt, dass wenigstens ein Anteil von 20% der Nutzung gewerblich sein muss. Darüber hinaus ist beabsichtigt, ca. 5% der Wohnungen am freien Wohnungsmarkt zu vermieten.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (Lph) 2 bis 9 nach HOAI für die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (AGR 1-3) für den Sozialen Wohnungsbau am Standort Stauffenbergallee/ Marienallee zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des offenen Verfahrens wird vorerst vertraglich die Lph 2 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Einbringung der ersten Leistungsphasen. Bestandteil der Gesamtmaßnahme ist der Neubau von drei Gebäuden. Die Baufelder sind als Mischgebiet ausgewiesen. Es wird unterstellt, dass wenigstens ein Anteil von 20% der Nutzung gewerblich sein muss. Darüber hinaus ist beabsichtigt, ca. 5% der Wohnungen am freien Wohnungsmarkt zu vermieten.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungsphasen (Lph) 2 bis 9 nach HOAI für die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (AGR 4-6) für den Sozialen Wohnungsbau am Standort Stauffenbergallee/ Marienallee zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des offenen Verfahrens wird vorerst vertraglich die Lph 2 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Einbringung der ersten Leistungsphasen. Bestandteil der Gesamtmaßnahme ist der Neubau von drei Gebäuden. Die Baufelder sind als Mischgebiet ausgewiesen. Es wird unterstellt, dass wenigstens ein Anteil von 20% der Nutzung gewerblich sein muss. Darüber hinaus ist beabsichtigt, ca. 5% der Wohnungen am freien Wohnungsmarkt zu vermieten.