Nachrechnung Theodor-Heuss-Brücke linksrheinisch
Nachrechnung der beiden Teilbauwerke (101/4=Flutbrücke, 101/5=Deichbrücke) gemäß Nachrechnungsrichtlinie:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt im Zuge einer mittel- bis langfristigen Strategie die Ertüchtigung von Straßenbrücken im Bestand. Hier ist die Theodor-Heuss-Brücke (im Zuge der B7 als Fortführung der A52 über den Rhein) nach der aktuellen Nachrechnungsrichtlinie zu untersuchen und zu bewerten.
Der Brückenzug (Bj. 1957) besteht aus fünf Teilbauwerken. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Teilbauwerke 101/4 (Flutbrücke, Stahl-/Spannbeton, Länge 432 m) und 101/5 (Deichbrücke, Spannbeton, 24 m).
Voraussichtliche Leistungszeit: ab September 2018 voraussichtlich 9 Monate.