Fahrrad Leasing für Beschäftigte im Verbund der Knappschaft Kliniken
Die Auftraggeber möchten interessierten Beschäftigten der Knappschaft Kliniken und der Servicegesellschaften im Rahmen eines Leasingmodells Fahrräder überlassen. Leasingnehmer wird der jeweilige Arbeitgeber des Beschäftigten. Die Leasingraten werden, sofern einzelvertraglich oder tarifvertraglich zulässig, von den Beschäftigten, welche das Angebot nutzen im Wege einer Brutto-Gehaltsumwandlung getragen, andernfalls ist im Einzelfall die Begleichung der Leasingrate aus dem Nettoentgelt möglich. Derzeit sind ca. 12.500 Personen im Verbund der Auftraggeber beschäftigt, ca. 50 Prozent dieser Personen sind zur Brutto-Gehalts-Umwandlung berechtigt. Es wird weiter davon ausgegangen, dass maximal 10 Prozent der Personen, welche zur Brutto-Gehalts-Umwandlung berechtigt sind, von dem Angebot Gebrauch machen. Danach wird ein Volumen von ca. 600 Einzel-Leasingverträgen erwartet. Der Auftragnehmer übernimmt (ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder mit Unterauftragnehmern) für die Auftraggeber Leasing und Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen (Wartung/Reparatur) sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse. Die KKSG schließt im Namen und im Auftrag der teilnehmenden Auftraggeber die Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Abrechnung der Kosten und Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgen jeweils zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem Auftragnehmer. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Beschäftigten, welche die Leistung in Anspruch nehmen, tragen jeweils die Kosten für das geleaste Rad. Die Abrechnung erfolgt im Wege einer Gehaltsumwandlung. Soweit der jeweils anzuwendende Tarifvertrag es zulässt, erfolgt die Umwandlung vom Bruttogehalt andernfalls im Einzelfall aus dem Nettoentgelt. Hinweis: Die Umwandlung aus dem Nettogehalt ist wirtschaftlich möglicherweise im Einzelfall nicht sinnvoll. Dennoch werden die Beschäftigten, bei denen nur eine Netto-Gehalts-Umwandlung möglich ist, nicht von vorneherein von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Auftragnehmer wird zwei Leasingrechner zur Verfügung stellen. Die Vereinbarung wird für die Dauer von 48 Monaten abgeschlossen. Die auf der Vereinbarung basierenden Einzel-Leasingverträge haben eine fixe Laufzeit von 36 Monaten. Die Laufzeit der Einzelleasingverträge können die Laufzeit der Rahmenvereinbarung überdauern. Die Betreuung durch den Auftragnehmer endet mit Ablauf des letzten Einzelleasingvertrages. Keine Mindestabnahmemenge. Für die Versicherung werden Mindestbedingungen vorgegeben. Der Leistungsbeginn wird auf den 01.03.2022 festgesetzt. Für die Durchführung der Entgeltumwandlung erfolgt eine manuelle Eingabe der erforderlichen Daten unter Verwendung bereits vorhandener Lohnarten durch Vertreter der Auftraggeber in die Entgeltabrechnungssoftware. Der Vertrag wird pauschal für alle Beschäftigten abgeschlossen. Die Beschäftigten entscheiden selbstständig, ob sie das Angebot zum Abschluss von Einzelleasingverträgen in Anspruch nehmen. Mit Angebot wird auch gefordert die Angabe von Anzahl an Vertragshändlern (Stationär und online), Bieter liefert mit Angebot eine Aufstellung mit Firmenname und Adresse. Mit Angebot wird auch gefordert Übersicht mit Anzahl an Vertragshändlern im Umkreis um die Postleitzahl am Sitz der jeweiligen Gesellschaften. Diese Vertragshändler müssen auch Wartungs- und Serviceaufgaben anbieten. Es muss mindestens 1 Vertragshändler im Umkreis von 25 km um den Sitz der jeweiligen Gesellschaft vorhanden sein. Dem Angebot muss ein Nachweis (z.B. Screenshot) der Entfernungskilometer (ermittelt über google maps) vorhanden sein.