Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (kurz SWEG) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit den weiteren vier unter Ziffer I.1) genannten Tochtergesellschaften in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienen-Personennahverkehr (SPNV).
Die SWEG beabsichtigt für sich und ihre Tochtergesellschaften SWEG Bus Region Baden-Württemberg GmbH, RVO Regio Verkehrsgesellschaft Oberrhein GmbH, SWEG Infrastrukturmanagement GmbH und NVW Nahverkehr Mittelbaden Walz GmbH den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von 0-35 dieselbetriebenen Voll-Niederflur-Bussen der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE-Regelung R107.
Die Abrufe erfolgen durch die einzelnen Auftraggeber jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die SWEG führt das Vergabeverfahren als Vergabestelle für sich und die unter Ziffer I.1) der Bekanntmachung aufgeführten Auftraggeber durch.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens zu ändern.
Weiter behalten sich die Auftraggeber vor, die Busse nach einer Einsatzdauer von 126 Monaten an den Auftragnehmer zurück zu verkaufen.
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den Anforderungen des Fahrzeuglastenheftes (Teil C, Anlage 1a), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus den Formblättern Kennzahlentabelle für Einzelkomponenten (Teil C, Anlage 2a), Energieverbrauch und Umweltauswirkungen (Teil C, Anlage 3) sowie den jeweils gültigen Vorschriften der EU und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenosschenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden entsprechen (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland (VkBl. Seite 604 [Stand 14.7.2005]).
Das Fahrzeuglastenheft aus Teil C Anlage 1a der Vergabeunterlagen legt die Anforderung an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderung fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse“ [Stand: 7/2014].
Unabhängig davon, dass das Lastenheft in seiner Struktur dem Gliederungsaufbau der VDV-Schrift 230 folgt, werden die Bestimmungen der VDV-Schrift lediglich zur Konkretisierung und Ergänzung der Mindestanforderungen an die Fahrzeuge herangezogen.
Das Lastenheft definiert die Mindestanforderungen an dieselbetriebene Voll-Niederflur-Solobusse der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE-Regelung R107 für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr.
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den Anforderungen des Fahrzeuglastenheftes (Teil C, Anlage 1b), den vom Hersteller zugesicherten Daten aus den Formblättern Kennzahlentabelle für Einzelkomponenten (Teil C, Anlage 2b), Energieverbrauch und Umweltauswirkungen (Teil C, Anlage 3) sowie den jeweils gültigen Vorschriften der EU und ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenosschenschaften sowie den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden entsprechen (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland (VkBl. Seite 604 [Stand 14.7.2005]).
Das Fahrzeuglastenheft aus Teil C Anlage 1b der Vergabeunterlagen legt die Anforderung an die Fahrzeuge als zwingende Mindestanforderung fest. Abweichungen von den Mindestanforderungen sind unzulässig. Ergänzend und nachrangig gegenüber den Mindestanforderungen des Lastenheftes gelten die Bestimmungen der VDV-Schrift 230 „Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Linienbusse“ [Stand: 7/2014].
Unabhängig davon, dass das Lastenheft in seiner Struktur dem Gliederungsaufbau der VDV-Schrift 230 folgt, werden die Bestimmungen der VDV-Schrift lediglich zur Konkretisierung und Ergänzung der Mindestanforderungen an die Fahrzeuge herangezogen.
Das Lastenheft definiert die Mindestanforderungen an dieselbetriebene Voll-Niederflur-Gelenkbusse der Klasse 1, Fahrzeugkategorie M3 gemäß Verordnung (EU) 2018/858 / ECE-Regelung R107 für den Stadt-, Linien-, Gelegenheits- und Schülerverkehr.