Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH betreut im Auftrag des Landes Berlin verschiedenste Vermögen. Zum gesetzlichen Auftrag der BIM gehört u. a. die bauliche Unterhaltung der Objekte, mit dem Ziel der langfristigen Gebäudenutzung durch nachhaltige Sanierungsmaßnahmen. Die Bestandserfassung und der schrittweise Abbau des vorhandenen Instandsetzungsstaus sind dabei wesentliche Aufgaben. Für die Jahre 2021 bis 2022 sind Gebäudescans (Bauzustandserfassungen), die Erstellung von Energieausweisen und die Erfassung der IT-Readiness für verschiedene Objekte geplant.
Ziel dieser Gebäudescans bzw. der Erfassung der IT-Readiness soll die einheitliche Erfassung und objektive Bewertung des baulichen und gebäudetechnischen Zustandes der zu erfassenden Objekte sein. Diese muss im Ergebnis Werte zum vorhandenen Instandsetzungsstau liefern. Die Erfassung erfolgt anhand einer vorgegebenen Struktur nach den Themen: Standsicherheit/Verkehrssicherheit, Brandschutz, Technische Gebäudeausrüstung, Schadstoffe, Bauphysik (EnEV), Umweltschutz, Arbeitsstättenverordnung / Barrierefreiheit, Ausbaumängel / Verwendungsverbote, Ist-Zustand IT-Readiness, Bewertung IT-Readiness. Auf dieser Basis soll eine mit Prioritäten versehene, fachlich und baurechtlich fundierte Kosten- und Maßnahmenplanung zur effektiven Abarbeitung des vorhandenen Sanierungs- und Instandhaltungsstaus erstellt werden.Die Daten werden in eine durch die BIM GmbH vorgegebene Datenbank eingegeben. Diese soll ein BIM–internes Arbeitsinstrument mit der Möglichkeit der langfristigen Pflege, Aktualisierung und Erweiterung sein. Bei den zu liefernden Daten muss sichergestellt werden, dass die Qualität und Vollständigkeit der Angaben auch bei mehreren Auftragnehmern zu einem miteinander vergleichbaren, einheitlichen Ergebnis führt. Daher werden die Beschreibungsstrukturen und die einzuhaltenden Datenbankfestlegungen in einem Pflichtenheft, als Gebrauchsanleitung vom AG erläutert und festgelegt. Sowohl in das vom AG vorgegebene Datenaufnahmewerkzeug als auch in die zu erstellenden Kurzberichte zu den Gebäuden sind Empfehlungen zur energetisch nachhaltigen Ertüchtigung aufzunehmen und zu plausibilisieren. Diese müssen mindestens Aussagen zur Eignung der Gebäude bezüglich der Installation von Solarthermie oder Photovoltaikmodulen an Fassaden, auf Dächern oder Freiflächen in Außenanlagen, der Nutzung von Erd- bzw. Abwasserwärme und Versickerung von Regenwasser enthalten. Es sind Energiebedarfsausweise oder Energieverbrauchsausweise (nach Bedarf) und Energieberichte zu erstellen. Die aufzunehmenden Handlungsempfehlungen sind so aufzubereiten, dass eine Auswertung möglich ist, um alle Sanierungs-, Instandsetzungs- oder Optimierungsleistungen zu identifizieren, die Energieeinsparungen und/oder CO
Ziel dieser Gebäudescans bzw. der Erfassung der IT-Readiness soll die einheitliche Erfassung und objektive Bewertung des baulichen und gebäudetechnischen Zustandes der zu erfassenden Objekte sein. Diese muss im Ergebnis Werte zum vorhandenen Instandsetzungsstau liefern. Die Erfassung erfolgt anhand einer vorgegebenen Struktur nach den Themen: Standsicherheit/Verkehrssicherheit, Brandschutz, Technische Gebäudeausrüstung, Schadstoffe, Bauphysik (EnEV), Umweltschutz, Arbeitsstättenverordnung / Barrierefreiheit, Ausbaumängel / Verwendungsverbote, Ist-Zustand IT-Readiness, Bewertung IT-Readiness. Auf dieser Basis soll eine mit Prioritäten versehene, fachlich und baurechtlich fundierte Kosten- und Maßnahmenplanung zur effektiven Abarbeitung des vorhandenen Sanierungs- und Instandhaltungsstaus erstellt werden.Die Daten werden in eine durch die BIM GmbH vorgegebene Datenbank eingegeben. Diese soll ein BIM–internes Arbeitsinstrument mit der Möglichkeit der langfristigen Pflege, Aktualisierung und Erweiterung sein. Bei den zu liefernden Daten muss sichergestellt werden, dass die Qualität und Vollständigkeit der Angaben auch bei mehreren Auftragnehmern zu einem miteinander vergleichbaren, einheitlichen Ergebnis führt. Daher werden die Beschreibungsstrukturen und die einzuhaltenden Datenbankfestlegungen in einem Pflichtenheft, als Gebrauchsanleitung vom AG erläutert und festgelegt. Sowohl in das vom AG vorgegebene Datenaufnahmewerkzeug als auch in die zu erstellenden Kurzberichte zu den Gebäuden sind Empfehlungen zur energetisch nachhaltigen Ertüchtigung aufzunehmen und zu plausibilisieren. Diese müssen mindestens Aussagen zur Eignung der Gebäude bezüglich der Installation von Solarthermie oder Photovoltaikmodulen an Fassaden, auf Dächern oder Freiflächen in Außenanlagen, der Nutzung von Erd- bzw. Abwasserwärme und Versickerung von Regenwasser enthalten. Es sind Energiebedarfsausweise oder Energieverbrauchsausweise (nach Bedarf) und Energieberichte zu erstellen. Die aufzunehmenden Handlungsempfehlungen sind so aufzubereiten, dass eine Auswertung möglich ist, um alle Sanierungs-, Instandsetzungs- oder Optimierungsleistungen zu identifizieren, die Energieeinsparungen und/oder CO
Ziel dieser Gebäudescans bzw. der Erfassung der IT-Readiness soll die einheitliche Erfassung und objektive Bewertung des baulichen und gebäudetechnischen Zustandes der zu erfassenden Objekte sein. Diese muss im Ergebnis Werte zum vorhandenen Instandsetzungsstau liefern. Die Erfassung erfolgt
Anhand einer vorgegebenen Struktur nach den Themen: Standsicherheit/Verkehrssicherheit, Brandschutz, Technische Gebäudeausrüstung, Schadstoffe, Bauphysik (EnEV), Umweltschutz, Arbeitsstättenverordnung / Barrierefreiheit, Ausbaumängel / Verwendungsverbote, Ist-Zustand IT-Readiness, Bewertung IT-Readiness.
Auf dieser Basis soll eine mit Prioritäten versehene, fachlich und baurechtlich fundierte Kosten- und Maßnahmenplanung zur effektiven Abarbeitung des vorhandenen Sanierungs- und Instandhaltungsstaus erstellt werden.Die Daten werden in eine durch die BIM GmbH vorgegebene Datenbank eingegeben. Diese
Soll ein BIM–internes Arbeitsinstrument mit der Möglichkeit der langfristigen Pflege, Aktualisierung und Erweiterung sein. Bei den zu liefernden Daten muss sichergestellt werden, dass die Qualität und Vollständigkeit der Angaben auch bei mehreren Auftragnehmern zu einem miteinander vergleichbaren, einheitlichen
Ergebnis führt. Daher werden die Beschreibungsstrukturen und die einzuhaltenden Datenbankfestlegungen in einem Pflichtenheft, als Gebrauchsanleitung vom AG erläutert und festgelegt. Sowohl in das vom AG vorgegebene Datenaufnahmewerkzeug als auch in die zu erstellenden Kurzberichte zu den Gebäuden
Sind Empfehlungen zur energetisch nachhaltigen Ertüchtigung aufzunehmen und zu plausibilisieren. Diese müssen mindestens Aussagen zur Eignung der Gebäude bezüglich der Installation von Solarthermie oder Photovoltaikmodulen an Fassaden, auf Dächern oder Freiflächen in Außenanlagen, der Nutzung von Erdbzw. Abwasserwärme und Versickerung von Regenwasser enthalten. Es sind Energiebedarfsausweise oder Energieverbrauchsausweise (nach Bedarf) und Energieberichte zu erstellen. Die aufzunehmenden Handlungsempfehlungen sind so aufzubereiten, dass eine Auswertung möglich ist, um alle Sanierungs-,
Instandsetzungs- oder Optimierungsleistungen zu identifizieren, die Energieeinsparungen und/oder CO
Die zu erwartenden Investitionskosten und, sollte es sich um eine „energieeinsparende Handlungsempfehlung“ handeln, insbesondere Aussagen zu Energie- und CO
Die stadträumliche Lage, die Anzahl der Liegenschaften, die BGF-Flächen und die Außenanlagenflächen der einzelnen Objekte an.