Einkaufsdienstleistungen für das Klinikum Glauchau in Form fachlicher Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Klinikum Glauchau bezogen auf
Fachlos 1:
Arzneimittel (§ 2 Arzneimittelgesetz), apothekenpflichtige Medizinprodukte (§ 2 Verordnung zur Regelung der Abgabe von Medizinprodukten), Infusionslösungen, Desinfektionsmittel, Röntgenkontrastmittel, Dialyselösungen, enterale Ernährungslösungen
(die Aufzählung ist abschließend)
Fachlos 2:
nicht apothekenpflichtige Medizinprodukte (Verbandsmaterial, ärztliches- und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Narkose- und sonstiger OP-Bedarf, medizinische Gase, Implantate, Laborbedarf)
(die Aufzählung ist abschließend)
Der AN hat insbesondere Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen in den vorgenannten Bereichen zu erbringen. Dies umfasst vor allem Lieferantenbewertungen, die Erstellung von Marktübersichten, die Betreuung von Netzwerken und das Durchführen von Schulungen.
Einkaufsdienstleistungen für die im Fachlos 1 benannten Bedarfe wurden vergeben. Gegenstand des Vertrags ist insbesondere die fachliche Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber bezogen auf die im Fachlos 1 benannten Bedarfe. Ziel ist es, dass die Versorgung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den in Fachlos 1 benannten Bedarfen jederzeit und umfassend sichergestellt ist, was insbesondere auch durch die vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Konzepte abgesichert werden soll.
Einkaufsdienstleistungen für die im Fachlos 2 benannten Bedarfe wurden vergeben. Gegenstand des Vertrags ist insbesondere die fachliche Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung in Abstimmung mit dem Auftraggeber bezogen auf die im Fachlos 2 benannten Bedarfe. Ziel ist es, dass die Versorgung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den in Los 2 benannten Bedarfen jederzeit und umfassend sichergestellt ist, was insbesondere auch durch die vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Konzepte abgesichert werden soll.