Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Vergabe von IT-Unterstützungs- und IT-Consultingleistungen
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll IT-Unterstützungsleistung im Rahmen der Betriebsunterstützung beauftragt werden, welche für den IuK-Betrieb fortlaufend erforderlich ist.Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf mangels eigener Personalressourcen reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.1 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Unternehmen mit Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten (Grundvertragslaufzeit 24 Monate, sowie einmalig 24 Monate Verlängerung, d.h. insgesamt 48 Monate Gesamtvertragslaufzeit).Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§ 1 Abs. 1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich. Hierzu sollen Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Unternehmen mit Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung als Auftragnehmer (siehe Kapitel 4, Ausgestaltung der Einzelaufträge) abgeschlossen werden.Die Leistungen müssen nach den Anforderungen des AG durch die temporäre Überlassung von Personal im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) nach den Regelungen des Arbeitneh-merüberlassungsgesetzes (AÜG) erbracht werden. Die Leistungen werden durch die fachlich verantwortlichen Personen beauftragt und die Ausführung durch diese überprüft. Die Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich entsprechend den fachlichen Notwendigkeiten in die Prozesse des AG, teilweise bzw. umfassend, mit eingebunden. Das Direktionsrecht über die überlassenen Arbeitnehmer liegt beim BLKA als AG.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.7 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.7 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.7 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.7 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.7 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen IuK-Beratungsleistungen beauftragt werden, welche für IuK-(Entwicklungs-)Projekte fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen wie Analyse, Konzepterstellung, Systemarchitektur, Infrastruktur- und Migrationsplanung, Software-Entwicklung, Test, Qualitätssicherung, Schutz der Polizeisysteme, Controlling, Dokumentation, methodischer Wissenstransfer sowie Projektmanagement.Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die in Nr. II. Teil 4.2 – 4.7 enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rah-menbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.