Service- und Sicherheitsdienstleistungen im ÖPNV
Die Leistung umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
• Überwachung und Durchsetzen des Hausrechts/der Hausordnung und gesetzlicher Bestimmungen in den Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG • Kontrollgänge in den Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG • Überwachung der Einhaltung der allg. Beförderungsbedingungen • Proaktiver Dienst am Kunden in Form der Erteilung von Auskünften zu Verkehrsverbindungen, Tarifen und Örtlichkeiten sowie die Leistung von Hilfestellung gegenüber mobilitätseingeschränkten Personen • Erkennen, Absichern, Melden (über die Tagesberichte) und Beseitigen von Gefahrenzuständen • Aufnahme von Personenunfällen in den Betriebsanlagen und Fahrzeugen zur Angabe in den Tagesberichten • ggf. das Anfordern von Ordnungs- und Rettungskräften • Durchführen von Kontroll- und Überwachungsfahrten in den Fahrzeugen und den von ihr beauftragten Subunternehmen nach Vorgaben des AG gem. dieses Vertrages und seiner Anlagen.
• Proaktive Zugabfertigung • Sicherung der Bahnsteige • Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste • Erste Hilfe leisten (als ausgebildeter Ersthelfer) • Unterbindung von jeglichem Verhalten, welches den Fahrbetrieb gefährdet