Gegenstand der auszuschreibenden Leistung ist der Aufbau und Betrieb einer Informationsstelle „Fahrradparken an Bahnhöfen“. Die vom BMVI im Rahmen der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie geförderte Studie „Fahrradparken an Bahnhöfen Handlungsempfehlungen für den flächendeckenden Ausbau der intermodalen Verknüpfung von Fahrrad und Bahn“ ergab einen Bedarf von 1,5 Mio. Fahrradabstellmöglichkeiter an deutschen Bahnhöfen und kam zu dem Schluss, dass die Kommunen als Schlüsselakteure betrachtet und unterstützt werden müssen.
Neben der Frage der Finanzierung bzw. der Nutzung vorhandener Fördermöglichkeiten, welche in der Verantwortung der Kommunal- bzw. Landesebene liegen, besteht bei kommunalen Akteuren insbesondere ein großer Informationsbedarf. Diese müssen zur Schaffung von bahnhofsnahen Radabstellanlagen/Fahrradparkhäuser beispielsweise über bauliche und gestalterische Umsetzungsmöglichkeiten, verschiedene Betreiberkonzepte sowie über eigentums- oder genehmigungsrechtliche Fragestellungen informiert werden.
Wesentlicher Bestandteil der vom Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistung ist die Errichtung und der Betrieb einer zentralen Informationsstelle „Fahrradparken an Bahnhöfen“. Der AN errichtet und unterhält eine Informationsstelle, welche für die Dauer der Leistungserbringung ein telefonisches und digitales Informationsangebot bereitstellt. Dies wird punktuell erweitert um die unter III. der Leistungsbeschreibung geschilderten persönlichen Informationsangebote bzw. Vor-Ort-Termine. Das Unterhalten einer Geschäftsstelle für die gesamte Dauer der Beauftragung (z. B. durch das Bereitstellen von Besuchsräumen) ist für die Erbringung der Leistung nicht erforderlich.
Als Grundlage zur Bewertung des zu erwartenden lokalen Nutzens von Fahrradabstellanlagen soll über den Internetauftritt der Servicestelle ein Berechnungswerkzeug bereitgestellt werden, welches die resultierende CO2-Einsparung durch die Errichtung einer Radabstellanlage/eines Fahrradparkhauses, die zu erwartende Verkehrsverlagerung sowie gesamtwirtschaftlichen Effekte gemäß den Rahmenbedingungen der Arbeitspakete 1 und 2 quantifizieren kann. Die Eingangsgrößen müssen dabei zu einem Mindestmaß individuell spezifizierbar sein. Die Konzeption (berücksichtigte Eingangsgrößen, Rechenweg) muss vor Umsetzung mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Die hier geschilderte Serviceleistung muss bis 31.10.2021 auf der Internetseite der Informationsstelle „Fahrradparken an Bahnhöfen“ implementiert sein.