Planungsleistungen für den Neubau der Straßenmeisterei in Werdau
Für den Neubau der Straßenmeisterei in Werdau sind Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 8 zu erbringen. Grundlage bilden der „Maßnahmekatalog Straßenbetriebsdienst – Richtlinie für die Anlage von Meistereien (RAM) M8“ nach bundeseinheitlichem Standard und der Raumbedarfsplan. Weiterhin sollen folgende besondere Leistungen beauftragt werden:
Energetisches Konzept/Energieausweis/EnEV-Nachweis und Brandschutzkonzept.
Das Grundstück befindet sich in einem Gewerbegebiet mit einer Gesamtfläche von 12 316 m
Teile des Grundstücks liegen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlich des Rathauses“ Werdau Ortsteil Langenhessen. Die Realisierbarkeit des Vorhabens ist mit der Großen Kreisstadt Werdau abgestimmt.
Folgende Gebäude sind anzuordnen: Betriebsgebäude, Halle I – KfZ- und Geräte, Halle II – KfZ- und Geräte, Halle III – Lager und Geräte, Halle IV – Streugutlager, Solemixstation, Lagerboxen.
Die Gesamtnutzfläche der Gebäude beträgt 2 400 m
Die Planung der Gebäude soll nachfolgende Aspekte berücksichtigen: Wirtschaftliche Konstruktionen für die Errichtung, Kompaktheit, Reduzierung von Transmissionswärmeverlusten, Wirtschaftlicher Betrieb, Dauerhaftigkeit, Wartungsarmut und Reinigungsfreundlichkeit von Materialien und Oberflächen, Robustheit, Multifunktionalität, Witterungsunabhängigkeit beim Betrieb, motivierendes Arbeitsumfeld, ästhetisches Erscheinungsbild, klare Formensprache.
Die Gebäude sind so auf dem Grundstück zu platzieren, dass die Funktionen optimal ineinandergreifen. Für Fahrwege, KfZ-Stellflächen, Zufahrten zu den Hallen und den Antransport von Materialien sind die Fahrzeuggrößen und deren Wendekreise zu beachten.
Im Außenbereich sind anzuordnen: Lagerflächen, Außenwaschplätze, Parkplätze und Anlieferung.
Für den Neubau der Straßenmeisterei in Werdau sind Leistungen der Freianlagenplanung nach § 39 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 8 zu erbringen. Grundlage bilden der „Maßnahmekatalog Straßenbetriebsdienst – Richtlinie für die Anlage von Meistereien (RAM) M8“ nach bundeseinheitlichem Standard und der Raumbedarfsplan.
Das Grundstück befindet sich in einem Gewerbegebiet mit einer Gesamtfläche von 12 316 m
Teile des Grundstücks liegen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlich des Rathauses“ Werdau Ortsteil Langenhessen. Die Realisierbarkeit des Vorhabens ist mit der Großen Kreisstadt Werdau abgestimmt.
Folgende Gebäude sind anzuordnen: Betriebsgebäude, Halle I – KfZ- und Geräte, Halle II – KfZ- und Geräte, Halle III – Lager und Geräte, Halle IV – Streugutlager, Solemixstation, Lagerboxen.
Die Gesamtnutzfläche der Gebäude beträgt 2 400 m
Die Planung der Außenanlagen soll nachfolgende Aspekte berücksichtigen: Wirtschaftliche Konstruktionen für die Errichtung, Wirtschaftlicher Betrieb, Dauerhaftigkeit, Wartungsarmut und Reinigungsfreundlichkeit von Materialien und Oberflächen, Robustheit, Multifunktionalität, motivierendes Arbeitsumfeld, ästhetisches Erscheinungsbild, klare Formensprache.
Die Gebäude sind so auf dem Grundstück zu platzieren, dass die Funktionen optimal ineinandergreifen. Für Fahrwege, KfZ-Stellflächen, Zufahrten zu den Hallen und den Antransport von Materialien sind die Fahrzeuggrößen und deren Wendekreise zu beachten.
Im Außenbereich sind anzuordnen: Lagerflächen, Außenwaschplätze, Parkplätze und Anlieferung.
Für den Neubau der Straßenmeisterei in Werdau sind Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 6 zu erbringen. Grundlage bilden der „Maßnahmekatalog Straßenbetriebsdienst – Richtlinie für die Anlage von Meistereien (RAM) M8“ nach bundeseinheitlichem Standard und der Raumbedarfsplan.
Weiterhin sollen folgende besondere Leistungen beauftragt werden:
Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen:
Ausführung der Bewehrungslage und -anordnung, ggf. Bauteilschweißungen und Schraubverbindungen im konstruktiven Stahlhochbau, Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Baugrubensicherungen.
Das Grundstück befindet sich in einem Gewerbegebiet mit einer Gesamtfläche von 12 316 m
Folgende Gebäude sind anzuordnen: Betriebsgebäude, Halle I – KfZ- und Geräte, Halle II – KfZ- und Geräte, Halle III – Lager und Geräte, Halle IV – Streugutlager, Solemixstation, Lagerboxen.
Die Gesamtnutzfläche der Gebäude beträgt 2 400 m
Die Planung der Gebäude soll nachfolgende Aspekte berücksichtigen: Wirtschaftliche Konstruktionen für die Errichtung, Kompaktheit, Reduzierung von Transmissionswärmeverlusten, Wirtschaftlicher Betrieb, Dauerhaftigkeit, Wartungsarmut und Reinigungsfreundlichkeit von Materialien und Oberflächen, Robustheit, Multifunktionalität, Witterungsunabhängigkeit beim Betrieb, motivierendes Arbeitsumfeld, ästhetisches Erscheinungsbild, klare Formensprache.
Die Gebäude sind so auf dem Grundstück zu platzieren, dass die Funktionen optimal ineinandergreifen. Für Fahrwege, KfZ-Stellflächen, Zufahrten zu den Hallen und den Antransport von Materialien sind die Fahrzeuggrößen und deren Wendekreise zu beachten.
Im Außenbereich sind anzuordnen: Lagerflächen, Außenwaschplätze, Parkplätze und Anlieferung.