Fachplanung der technischen Ausrüstung.
Das Bestandsgebäude „Gemeinschaftshaus Kirschenallee“ wurde 1988 als schlichter Massivbau mit einem Laubengang erbaut. Derzeit wird das Gebäude von vielen Anwohnern des Pallaswiesenviertels genutzt und soll erweitert werden. Geplant sind ein Neubau, welcher weitere Gruppen- und Büroräume sowie die dazugehörigen Nebenräume aufnimmt und eine gesamte barrierefreie Erschließung für Freiraum, Neu- und Altbau. Neu- und Bestandsbau vereinen sich unter einem gemeinsamen Dach und gleichen sich städtebaulich den längs gerichteten Wohnungsbauten der Kirschenallee an. Der Zugang zwischen Neu- und Bestandsbau soll Platz und Spielplatz erschließen, ist aber frei zugänglich. Für eine bessere Ausnutzung des umbauten Raumes werden Innenwände versetzt, welche einen besseren Ablauf in der täglichen Nutzung garantieren soll. Für die Bauzeit ist eine Interimslösung anhand von Containern auf dem Grundstück angedacht.
Zu planen ist ein Neubau, welcher das vorhandene Raumprogramm des Bestandsgebäudes um je 2 weitere Gruppen- und Büroräume sowie die dazugehörigen Nebenräume aufnimmt. Durch den Einbau eines Personenaufzugs an der Schnittstelle, soll sowohl Neubau als auch Altbau barrierefrei erschlossen werden.
Im Zuge der Erweiterungsmaßnahme wird der Bestand saniert und von außen Wärme gedämmt. Für den Erweiterungsbau ist „KFW 40“ Standard vorgesehen, für den Bestand ist dieser anzustreben. Der Verzicht auf fossile Brennstoffe unter Einsatz von Fernwärme oder Wärmpumpen soll geprüft werden. Im Rahmen der Planung und Realisierung der Maßnahme sollen die baulichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Anlage geschaffen werden oder sogar Bestandteil der Maßnahme werden. In diesem Zusammenhang ist eine Begrünung der Flachdachbereiche oder auch eine Fassadenbegrünung zu prüfen Im Bestandsgebäude entspricht die Gemeinschaftsküche im OG nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Ertüchtigung der Haustechnik im Bestand muss geprüft werden. Der Hauptanschluss – auch für den Neubau – verbleibt im Raum KIR2-15. Der Anschluss der neuen Hauptleitungen verursacht Umbaumaßnahmen im Bestand. Aufgabe ist die Planung der technischen Anlagen in Bestandsbau und Neubau sowie Außenanlagen unter den Rahmenbedingungen Barrierefreiheit, Brandschutz und Klimaneutralität. Im Besonderen ist zu planen: Barrierefreie Erschließung der Gebäudeteile, Beleuchtungs- und IT-Installation in den Gruppenräumen, Gebäudeleittechnik, Brandschutzdokumentation, Regenwassermanagement und Klimaneutralität.
Leistungsbild Los 1
— ALG 1, 2, 3, 7, 8 Stufenweise Beauftragung (LP 1-2 / 3-4 / 5-7 / 8 / 9) der vollständigen Grundleistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 § 53 ff. HOAI 2013.
Das Bestandsgebäude „Gemeinschaftshaus Kirschenallee“ wurde 1988 als schlichter Massivbau mit einem Laubengang erbaut. Derzeit wird das Gebäude von vielen Anwohnern des Pallaswiesenviertels genutzt und soll erweitert werden. Geplant sind ein Neubau, welcher weitere Gruppen- und Büroräume sowie die dazugehörigen Nebenräume aufnimmt und eine gesamte barrierefreie Erschließung für Freiraum, Neu- und Altbau. Neu- und Bestandsbau vereinen sich unter einem gemeinsamen Dach und gleichen sich städtebaulich den längs gerichteten Wohnungsbauten der Kirschenallee an. Der Zugang zwischen Neu- und Bestandsbau soll Platz und Spielplatz erschließen, ist aber frei zugänglich. Für eine bessere Ausnutzung des umbauten Raumes werden Innenwände versetzt, welche einen besseren Ablauf in der täglichen Nutzung garantieren soll. Für die Bauzeit ist eine Interimslösung anhand von Containern auf dem Grundstück angedacht.
Zu planen ist ein Neubau, welcher das vorhandene Raumprogramm des Bestandsgebäudes um je 2 weitere Gruppen- und Büroräume sowie die dazugehörigen Nebenräume aufnimmt. Durch den Einbau eines Personenaufzugs an der Schnittstelle, soll sowohl Neubau als auch Altbau barrierefrei erschlossen werden.
Im Zuge der Erweiterungsmaßnahme wird der Bestand saniert und von außen Wärme gedämmt. Für den Erweiterungsbau ist „KFW 40“ Standard vorgesehen, für den Bestand ist dieser anzustreben. Der Verzicht auf fossile Brennstoffe unter Einsatz von Fernwärme oder Wärmpumpen soll geprüft werden. Im Rahmen der Planung und Realisierung der Maßnahme sollen die baulichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Anlage geschaffen werden oder sogar Bestandteil der Maßnahme werden. In diesem Zusammenhang ist eine Begrünung der Flachdachbereiche oder auch eine Fassadenbegrünung zu prüfen Im Bestandsgebäude entspricht die Gemeinschaftsküche im OG nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Ertüchtigung der Haustechnik im Bestand muss geprüft werden. Der Hauptanschluss – auch für den Neubau – verbleibt im Raum KIR2-15. Der Anschluss der neuen Hauptleitungen verursacht Umbaumaßnahmen im Bestand. Aufgabe ist die Planung der technischen Anlagen in Bestandsbau und Neubau sowie Außenanlagen unter den Rahmenbedingungen Barrierefreiheit, Brandschutz und Klimaneutralität. Im Besonderen ist zu planen: Barrierefreie Erschließung der Gebäudeteile, Beleuchtungs- und IT-Installation in den Gruppenräumen, Gebäudeleittechnik, Brandschutzdokumentation, Regenwassermanagement und Klimaneutralität.
Leistungsbild Los 2
— ALG 4, 5, 6: Stufenweise Beauftragung (LP 1-2 / 3-4 / 5-7 / 8 / 9) der vollständigen Grundleistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 § 53 ff. HOAI 2013.