Rahmenverträge über Reihenbügel- und/oder Doppelparker-Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG, deren Herstellung, Lieferung und Montage inklusive Verschraubung in den festen Untergrund, Laufzeit 01.01.2023 bis 31.12.2026.
Die „Bike & Ride-Offensive“ der DB Station&Service AG und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Kommunen, neue Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen zu errichten.
In den kommenden Jahren sollen an den Bahnhöfen viele tausend Fahrradstellplätze geschaffen werden. Das gemeinsame Ziel ist es, den Umstieg vom Auto auf „Bike & Ride“ zu fördern, indem der Bahnhof für Fahrradfahrende attraktiver gestaltet und ein ausreichendes, geordnetes und sicheres Fahrradpark-Angebot geschaffen wird. Ein Element der Unterstützung der Kommunen ist die Verfügbarkeit eines Rahmenvertrags über die Lieferung und Montage von Standard-Fahrradab-stellanlagen.
Um die beabsichtigte Menge an Stellplätzen möglichst schnell und unkompliziert realisieren zu können, ist eine starke Standardisierung der Prozesse sowie der Fahrradabstellanlagen vorgese-hen. Damit Kommunen möglichst schnell und einfach Fahrradabstellanlagen bestellen können, führt DB Station&Service AG die vorliegende europaweite Ausschreibung (als Service für interes-sierte Kommunen) eines Rahmenvertrags im offenen Verfahren durch. Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Herstellung, Lieferung und Montage der Standard-Anlagen-Typen Reihenbügel-Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparker- Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig). Die Anlagentypen müssen die Anforderungen der DIN 79008 erfüllen und sind durch eine akkreditierte Prüfstelle zertifiziert.
Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.
Das BMWK mit dem Projektträger ‚Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH und der Auftraggeber haben diese Bike+Ride-Offensive gemeinsam gestartet, um mit diesen Radabstellplätzen den Umstieg vom Auto auf die Kombination Fahrrad– Bahn und damit den kommunalen Klimaschutz zu fördern. Über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld („Kommunalrichtlinie“) können die Kommunen die Finanzierung von bis zu 70% der förderfähigen Kosten beantragen. Die Kommunalricht-linie sieht vor, dass Bestellungen der Kommunen erst nach vorliegendem Förderbescheid erfolgen dürfen. Seitens des Bundesumweltministeriums liegt eine Unbedenklichkeitserklärung vor, dass durch den Abschluss dieses Rahmenvertrags kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegt und dieses Vorgehen grundsätzlich im Einklang mit der Kommunalrichtlinie steht. Darüber hinaus sind die Besteller allein verantwortlich für die Einhaltung ihrer eigenen Vergabevorschriften. Auch Bundesländer haben Förderprogramme aufgelegt. Auch Kommunen, die über andere Förderprogramme gefördert werden, dürfen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auftreten. Ergänzend dürfen auch Kommunen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auf-treten, wenn Sie die Kosten vollständig selber tragen. Dieser Rahmenvertrag enthält die erforderlichen Regelungen und Festlegungen für den Abschluss von Einzelverträgen mit dem Auftragnehmer.
Die „Bike & Ride-Offensive“ der DB Station&Service AG und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Kommunen, neue Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen zu errichten.
In den kommenden Jahren sollen an den Bahnhöfen viele tausend Fahrradstellplätze geschaffen werden. Das gemeinsame Ziel ist es, den Umstieg vom Auto auf „Bike & Ride“ zu fördern, indem der Bahnhof für Fahrradfahrende attraktiver gestaltet und ein ausreichendes, geordnetes und sicheres Fahrradpark-Angebot geschaffen wird. Ein Element der Unterstützung der Kommunen ist die Verfügbarkeit eines Rahmenvertrags über die Lieferung und Montage von Standard-Fahrradab-stellanlagen.
Um die beabsichtigte Menge an Stellplätzen möglichst schnell und unkompliziert realisieren zu können, ist eine starke Standardisierung der Prozesse sowie der Fahrradabstellanlagen vorgese-hen. Damit Kommunen möglichst schnell und einfach Fahrradabstellanlagen bestellen können, führt DB Station&Service AG die vorliegende europaweite Ausschreibung (als Service für interes-sierte Kommunen) eines Rahmenvertrags im offenen Verfahren durch. Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Herstellung, Lieferung und Montage der Standard-Anlagen-Typen Reihenbügel-Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparker- Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig). Die Anlagentypen müssen die Anforderungen der DIN 79008 erfüllen und sind durch eine akkreditierte Prüfstelle zertifiziert.
Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.
Das BMWK mit dem Projektträger ‚Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH und der Auftraggeber haben diese Bike+Ride-Offensive gemeinsam gestartet, um mit diesen Radabstellplätzen den Umstieg vom Auto auf die Kombination Fahrrad– Bahn und damit den kommunalen Klimaschutz zu fördern. Über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld („Kommunalrichtlinie“) können die Kommunen die Finanzierung von bis zu 70% der förderfähigen Kosten beantragen. Die Kommunalricht-linie sieht vor, dass Bestellungen der Kommunen erst nach vorliegendem Förderbescheid erfolgen dürfen. Seitens des Bundesumweltministeriums liegt eine Unbedenklichkeitserklärung vor, dass durch den Abschluss dieses Rahmenvertrags kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegt und dieses Vorgehen grundsätzlich im Einklang mit der Kommunalrichtlinie steht. Darüber hinaus sind die Besteller allein verantwortlich für die Einhaltung ihrer eigenen Vergabevorschriften. Auch Bundesländer haben Förderprogramme aufgelegt. Auch Kommunen, die über andere Förderprogramme gefördert werden, dürfen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auftreten. Ergänzend dürfen auch Kommunen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auf-treten, wenn Sie die Kosten vollständig selber tragen. Dieser Rahmenvertrag enthält die erforderlichen Regelungen und Festlegungen für den Abschluss von Einzelverträgen mit dem Auftragnehmer.
Die „Bike & Ride-Offensive“ der DB Station&Service AG und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Kommunen, neue Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen zu errichten.
In den kommenden Jahren sollen an den Bahnhöfen viele tausend Fahrradstellplätze geschaffen werden. Das gemeinsame Ziel ist es, den Umstieg vom Auto auf „Bike & Ride“ zu fördern, indem der Bahnhof für Fahrradfahrende attraktiver gestaltet und ein ausreichendes, geordnetes und sicheres Fahrradpark-Angebot geschaffen wird. Ein Element der Unterstützung der Kommunen ist die Verfügbarkeit eines Rahmenvertrags über die Lieferung und Montage von Standard-Fahrradab-stellanlagen.
Um die beabsichtigte Menge an Stellplätzen möglichst schnell und unkompliziert realisieren zu können, ist eine starke Standardisierung der Prozesse sowie der Fahrradabstellanlagen vorgese-hen. Damit Kommunen möglichst schnell und einfach Fahrradabstellanlagen bestellen können, führt DB Station&Service AG die vorliegende europaweite Ausschreibung (als Service für interes-sierte Kommunen) eines Rahmenvertrags im offenen Verfahren durch. Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Herstellung, Lieferung und Montage der Standard-Anlagen-Typen Reihenbügel-Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparker- Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig). Die Anlagentypen müssen die Anforderungen der DIN 79008 erfüllen und sind durch eine akkreditierte Prüfstelle zertifiziert.
Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.
Das BMWK mit dem Projektträger ‚Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH und der Auftraggeber haben diese Bike+Ride-Offensive gemeinsam gestartet, um mit diesen Radabstellplätzen den Umstieg vom Auto auf die Kombination Fahrrad– Bahn und damit den kommunalen Klimaschutz zu fördern. Über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld („Kommunalrichtlinie“) können die Kommunen die Finanzierung von bis zu 70% der förderfähigen Kosten beantragen. Die Kommunalricht-linie sieht vor, dass Bestellungen der Kommunen erst nach vorliegendem Förderbescheid erfolgen dürfen. Seitens des Bundesumweltministeriums liegt eine Unbedenklichkeitserklärung vor, dass durch den Abschluss dieses Rahmenvertrags kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegt und dieses Vorgehen grundsätzlich im Einklang mit der Kommunalrichtlinie steht. Darüber hinaus sind die Besteller allein verantwortlich für die Einhaltung ihrer eigenen Vergabevorschriften. Auch Bundesländer haben Förderprogramme aufgelegt. Auch Kommunen, die über andere Förderprogramme gefördert werden, dürfen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auftreten. Ergänzend dürfen auch Kommunen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auf-treten, wenn Sie die Kosten vollständig selber tragen. Dieser Rahmenvertrag enthält die erforderlichen Regelungen und Festlegungen für den Abschluss von Einzelverträgen mit dem Auftragnehmer.
Die „Bike & Ride-Offensive“ der DB Station&Service AG und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Kommunen, neue Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen zu errichten.
In den kommenden Jahren sollen an den Bahnhöfen viele tausend Fahrradstellplätze geschaffen werden. Das gemeinsame Ziel ist es, den Umstieg vom Auto auf „Bike & Ride“ zu fördern, indem der Bahnhof für Fahrradfahrende attraktiver gestaltet und ein ausreichendes, geordnetes und sicheres Fahrradpark-Angebot geschaffen wird. Ein Element der Unterstützung der Kommunen ist die Verfügbarkeit eines Rahmenvertrags über die Lieferung und Montage von Standard-Fahrradab-stellanlagen.
Um die beabsichtigte Menge an Stellplätzen möglichst schnell und unkompliziert realisieren zu können, ist eine starke Standardisierung der Prozesse sowie der Fahrradabstellanlagen vorgese-hen. Damit Kommunen möglichst schnell und einfach Fahrradabstellanlagen bestellen können, führt DB Station&Service AG die vorliegende europaweite Ausschreibung (als Service für interes-sierte Kommunen) eines Rahmenvertrags im offenen Verfahren durch. Geplant ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Herstellung, Lieferung und Montage der Standard-Anlagen-Typen Reihenbügel-Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparker- Anlage (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig). Die Anlagentypen müssen die Anforderungen der DIN 79008 erfüllen und sind durch eine akkreditierte Prüfstelle zertifiziert.
Die DB Station&Service AG ist der Auftraggeber dieses Rahmenvertrages, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieses Rahmenvertrages schließen. Die DB Station&Service AG nimmt lediglich eine unterstützende Funktion bei der Abwicklung der Einzelaufträge zwischen den jeweiligen Bestellern und dem Auftragnehmer ein.
Das BMWK mit dem Projektträger ‚Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH und der Auftraggeber haben diese Bike+Ride-Offensive gemeinsam gestartet, um mit diesen Radabstellplätzen den Umstieg vom Auto auf die Kombination Fahrrad– Bahn und damit den kommunalen Klimaschutz zu fördern. Über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld („Kommunalrichtlinie“) können die Kommunen die Finanzierung von bis zu 70% der förderfähigen Kosten beantragen. Die Kommunalricht-linie sieht vor, dass Bestellungen der Kommunen erst nach vorliegendem Förderbescheid erfolgen dürfen. Seitens des Bundesumweltministeriums liegt eine Unbedenklichkeitserklärung vor, dass durch den Abschluss dieses Rahmenvertrags kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegt und dieses Vorgehen grundsätzlich im Einklang mit der Kommunalrichtlinie steht. Darüber hinaus sind die Besteller allein verantwortlich für die Einhaltung ihrer eigenen Vergabevorschriften. Auch Bundesländer haben Förderprogramme aufgelegt. Auch Kommunen, die über andere Förderprogramme gefördert werden, dürfen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auftreten. Ergänzend dürfen auch Kommunen als Besteller aus diesem Rahmenvertrag auf-treten, wenn Sie die Kosten vollständig selber tragen. Dieser Rahmenvertrag enthält die erforderlichen Regelungen und Festlegungen für den Abschluss von Einzelverträgen mit dem Auftragnehmer.