Aufgrund des 8-spurigen Ausbaus der A 3 und des 6-spurigen Ausbaus der A 40 ist der Umbau des AK Kaiserberg mit mehreren Kreuzungs- und Überführungsbauwerken erforderlich.
Im Bereich des Autobahnkreuzes werden durch Einbindung der Zu- und Abführungsäste zusätzlich Spuren mit eingebunden, so dass im Bereich der Kreuzungsbauwerke im Zuge der A3 über die A 40 zehn Spuren überführt werden müssen. Hierzu müssen alle Brückenbauwerke erneuert werden - u.a. das Überführungsbauwerk der A3 über 8 hochfrequentierte Gleisstrecken der DB.
Es ist ein Planungskonzept für die erforderlichen Kabelverlegungen im Bahnbereich sowohl als Behelfszustand zur Umgehung des Baubereiches beim Abbruch des alten Bauwerkes, bei den
Gründungs-, Verbau-, Schalungs- und Betonierarbeiten, als auch für den Endzustand nach Herstellung des Ersatzneubaus zu erstellen.
Für die in diesem Vertrag erbrachten Planungsleistungen sollen auch die Ausschreibungsunterlagen erstellt werden.
Der Umfang der Leistung orientiert sich an den Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI.
Folgende Leistungen sollen im Zuge dieses Auftrages abgedeckt werden:
1.) Erstellung von Ausschreibungsunterlagen für die Kabelverlegungen im Bau- und Endzustand, inkl. der erforderlichen Suchschachtungen für erdverlegte Kabel
2.) Untersuchung der erforderlichen Sperrpausen. Hierbei sind auch die Auswirkungen von eventuell erforderlichem Schneiden und Muffen der Kabel zu berücksichtigen
3.) Abstimmung der erforderlichen Arbeiten mit den Fachdiensten der DB einschl. der entsprechenden Begehungen und Projektbesprechungen
4.) Einholung der Genehmigungen zur Durchführung der Arbeiten bei der DB Netz AG und ggfl. Dritten (Schachtscheine)
5.) Erstellung von Ausführungsunterlagen für Kabelprovisorien
6.) Untersuchung, ob abhängig vom Bauablauf ggfs. eine Mehrfachumlegung erforderlich wird
7.) Erstellung von Ausführungsunterlagen für die Endverlegung in neuer Lage nach Abschluss der Brückenbauarbeiten
8.) Teilnahme an Projektbesprechungen des Gesamtprojektes (nur in Bezug auf DB-kabeltechnische Belange)
9.) Vorermittlung der Kosten der Verlegung der Kabel