Das Oberstufenzentrum (OSZ) Kraftfahrzeugtechnik soll erweitert werden. Ziel der Kapazitätserweiterung der Schule ist einerseits die Verbesserung der bestehenden beruflichen Ausbildung, die weitere Umsetzung des lernfeldorientierten Unterrichts sowie die zunehmende Bedeutung beruflicher Spezialisierung im Bereich Kraftfahrzeugtechnik in Hinblick auf die E-Mobilität. Um diesen Anforderungen zukünftig gerecht zu werden, ist eine Erweiterung des Schulstandortes zwingend erforderlich.
Insbesondere Werkstätten sollen für diesen speziellen fachpraktischen Unterricht geschaffen und dem technischen Fortschritt angepasst werden. Die im Bestandsgebäude fehlenden Flächen für die Durchführung von Versammlungen, Schulungen und Konferenzen sowie die Möglichkeit sportlicher Betätigung der Schüler sollen im Neubau realisiert werden.
Der Unterrichtsbetrieb wird während der Bauzeit im Bestandsgebäude weitergeführt.
Es sollen Generalplanungsleistungen mit den im Folgenden aufgeführten Leistungen gemäß Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einschl. AVB vergeben werden. Die Koordination der Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von der Objektplanung oder von der Fachplanung TGA mit zu leisten.
1. Objektplanung HOAI §§ 34 bis 35, Lph. 2 (optional bis Lph. 9);
2. Tragwerksplanung (TWP) HOAI §§ 49 bis 52, Lph. 2 (optional bis Lph. 6);
3. Fachplanung: Technische Ausrüstung (TGA) HOAI §§ 53 bis 56, Lph. 2 (optional bis Lph. 9) für die Anlagengruppen (AG) 1 bis 8: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen; Starkstromanlagen; Fernmelde- und informationstechnische Anlagen; Förderanlagen; nutzungsspezifische Anlagen (z. B.
Ölabscheider); Gebäudeautomation
4. Sonderleistungen: – Leistungen für Bauphysik: Thermische Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik,
Es ist eine stufenweise Beauftragung, zunächst der Leistungsphase 2 der Generalplanungsleistung vorgesehen.
Zum Auftragsumfang der Generalplanung gehören optional wie unter II.2.11 aufgeführt die weiteren Leistungsphasen 3-9 (bzw. 3-6 TWP).
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Es ist beabsichtigt, den Auftrag an einen Generalplaner (ggf. mit Nachunternehmern) zu vergeben. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Die Gesamtkosten (KG 200-700) für die Errichtung des Neubaus Elektromobilität betragen ca. 7,4 Mio. EUR.
Die Baumaßnahme wird aus GA-Mitteln und anteilig Haushaltsmitteln finanziert.
Die Fertigstellung der Baumaßnahme soll bis Ende 2019 erfolgen.
Die Abrechnung hat parallel dazu zu erfolgen, kann ggf. bis zu 1 Jahr nachlaufen.
Die in Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit schließt LA 9 im Sinne der Lph. 9 (Gewährleistungsverfolgung) nicht mit ein.