Planerleistungen zum Projekt „Verbreiterung der Sauerlacher Straße zwischen Stefaniestraße und Tölzer Straße mit Errichtung eines Brückenbauwerks“.
Gegenstand der Planerleistungen sind:
— Objektplanung nach §§ 41 ff HOAI i. V. m. Anlage 12.1 Leistungsphasen 1 – 9,
— Objektplanung nach §§ 45 ff HOAI i. V. m. Anlage 13.1 Leistungsphasen 1 – 9,
— Tragwerksplanung nach §§ 49 ff HOAI i. V. m. Anlage 14.1 Leistungsphasen 2 – 6,
— Landschaftspflegerischer Begleitplan nach §§ 26, 31 HOAI Leistungsphasen 1 – 4,
— Landschaftspflegerischer Ausführungsplan § 39 Abs. 1 HOAI Leistungsphasen 1 – 9 (optional).
Leistungen nach § 39 Abs. 1 HOAI werden nur bei Bedarf beauftragt. Im Übrigen werden zunächst jeweils nur die Grundleistungen bis Leistungsphase 4 beauftragt. Die Beauftragung der folgenden Leistungsphasen erfolgt je Leistungsbild stufenweise; ein Anspruch auf eine Folgebeauftragung besteht jeweils nicht. Ziel des Vertrages ist die Realisierung der Verbreiterung der Sauerlacher Straße zwischen Stefaniestraße und Tölzer Straße im Gemeindegebiet Oberhaching. Die ca. 200 m lange, von ca. Bahn-km 19,250 bis ca. 19,450 bestehende Fahrbahnengstelle soll beseitigt werden. Die Sauerlacher Straße soll in diesem Bereich mit zwei Richtungsfahrbahnen, die für den Schwerverkehr bemessen sind, ausgebildet werden. Dies erfolgt mittels eines neu zu errichtenden Brückenbauwerks. Außerdem soll die Straße durch einen parallelgeführten Geh- und Radweg ergänzt werden.