Errichtung einer mobilen Röntgenanlage sowie Durchführung der Röntgenarbeiten zum TBC-Ausschluss bei Geflüchteten gemäß § 36 Abs. 4 und 5 IfSG
Der Auftragnehmer errichtet und betreibt eine mobile Röntgenanlage inkl. Software zwecks Durchführung des TBC-Ausschlusses sämtlicher in der Notunterkunft (NU) Herne ankommender Flüchtlinge und Asylsuchenden.
In der NU Herne ist der Betrieb einer vom Auftragnehmer gestellten, mobilen Röntgeneinrichtung zwecks Ausschlusses von infektiöser Tuberkulose(TBC) von neu ankommenden Flüchtlingen zu erbringen.
Bei der NU Herne handelt es sich um eine Einrichtung des Landes NRW, zu deren Hauptaufgaben die erste medizinische Untersuchung (gemäß § 62 AsylG) sowie die Registrierung der ankommenden Flüchtlinge und Asylsuchenden gehört. Nach erfolgter Untersuchung und Registrierung können die Bewohnerinnen und Bewohner in weiteren Unterbringungseinrichtungen des Landes untergebracht werden.
Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Laufzeit:
Leistungsbeginn: 15.01.2023 - 00:00 Uhr
Leistungsende am 14.07.2023 um 24:00 Uhr
Verlängerungsoption:
Mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kann der AG den Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN dreimal um jeweils drei Monate verlängern. Der AG ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern.