Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Ingenieurleistungen - ELT - (LPH 4 bis 9), Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) und Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), für den Neubau des Kindergartens St. Anna in Rattenkirchen.
Auf der Flurnummer 12/4 der Gemarkung Rattenkirchen, Klebinger Strasse 7, sollte der Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte (1 Kinderkrippe + 1 Kindergartengruppen) errichtet und im Bestand ein bestehendes Gebäude abgerissen werden. Die LPH 3 wurde zum damaligen Planungsstand mit der Kostenberechnung im Februar 2021 abgeschlossen. Die Gemeinde Rattenkirchen hat einen Antrag auf Erweiterung der Kindertagesstäte um einen zusätzlichen Anbau für eine zweite Kindergartengruppe am 26.02.2021 gestellt. Daraufhin wurde eine Projekterweiterung festgestellt. Durch die wesentliche Projektänderung mit Überschreitung der Projektkosten ist eine Neuausschreibung der Planungsleistungen erforderlich.
Die LPH 3 mit der Planung für eine 2-gruppige Kindertagesstätte wurde von allen beteiligten Fachplanern zum Februar 2021 abgeschlossen. Die Erstellung eines Brandschutzkonzepts ist zur LPH 4 vorgesehen. Mit Antrag der Gemeinde Rattenkirchen ist eine bauliche Erweiterung, um eine 2. Kindergartengruppe für die Kindertagesstätte mit allen Fachdisziplinen zu planen und die Kostenberechnung zu aktualisieren. Als nächstes Projektziel ist die Vorbereitung und Abgabe der Bauantragsunterlagen (LPH 4) sowie anschließend die Ausführungsplanung (LPH 5) durchzuführen.
Die elektrotechnischen Installationen und Anlagen werden entsprechend den Anforderungen und der Nutzung als Kindertagesstätte ausgeführt. Eine halogenfreie Installation ist in der gesamten Nutzungseinheit erforderlich. Die öffentliche Erschließung des Gebäudes erfolgt gem. derzeitigem Informationsstand durch Anbindung an das niederspannungsseitige Versorgungsnetz der Bayernwerke. Die Versorgung der Telekommunikationsanlagen wird durch die Anbindung an das Telefonnetz der Deutschen Telekom AG realisiert. Eine Antennenversorgung ist derzeit nicht vorgesehen bzw. nicht gewünscht. Bei der ELT-Planung werden die Anlagengruppe 4 (Stark-stromanlagen) und Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) berücksichtigt.
Die Erweiterung um eine 3. Gruppe ist in Abstimmung mit der Objektplanung und den Fachplanern durchzuführen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Ingenieurleistungen im Sinne von Teil 4, Abschnitt 2 HOAI (Technische Ausrüstung) - ELT - für die Leistungsphase - LPH 4 bis 9 für den Neubau des Kindergartens St. Anna in Rattenkirchen, einschließlich eines Teils der Leistungen für die LPH 3, vergütet mit 5 % anstatt 17 % gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 HOAI).
Es sind folgende Anlagen der Anlagengruppe(n) zu bearbeiten:
- Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen
- Anlagengruppe 5: Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen.