Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) - LPH 4 bis 5 - für den Neubau des Kindergartens St. Anna in Rattenkirchen
Auf der Flurnummer 12/4 der Gemarkung Rattenkirchen, Klebinger Strasse 7, sollte der Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte (1 Kinderkrippe + 1 Kindergartengruppen) errichtet und im Bestand ein bestehendes Gebäude abgerissen werden. Die LPH 3 wurde zum damaligen Planungsstand mit der Kostenberechnung im Februar 2021 abgeschlossen. Die Gemeinde Rattenkirchen hat einen Antrag auf Erweiterung der Kindertagesstäte um einen zusätzlichen Anbau für eine zweite Kindergartengruppe am 26.02.2021 gestellt. Daraufhin wurde eine Projekterweiterung festgestellt. Durch die wesentliche Projektänderung mit Überschreitung der Projektkosten ist eine Neuausschreibung der Planungsleistungen erforderlich.
Die LPH 3 mit der Planung für eine 2-gruppige Kindertagesstätte wurde von allen beteiligten Fachplanern zum Februar 2021 abgeschlossen. Die Erstellung eines Brandschutzkonzepts ist zur LPH 4 vorgesehen. Mit Antrag der Gemeinde Rattenkirchen ist eine bauliche Erweiterung um eine 2. Kindergartengruppe für die Kindertagesstätte mit allen Fachdisziplinen zu planen und die Kostenberechnung zu aktualisieren. Als nächstes Projektziel ist die Vorbereitung und Abgabe der Bauantragsunterlagen (LPH 4) sowie anschließend die Ausführungsplanung (LPH 5) durchzuführen.
Der Neubau umfasst in einem 1-geschossigen Gebäude eine 1-gruppige Kinderkrippe und eine Erweiterung zu einem 2-gruppigen Kindergarten mit gemeinsam genutzten Räumen, wie z.B. Küche, Mehrzweckraum und Personalräume. Der Waschraum ist so konzipiert, dass mit der Erweiterung eine direkte Anbindung zu den Gruppenräumen besteht und die Empfehlung der VDI-Richtlinien für die "Ausstattung von und mit Sanitärräumen Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen" berücksichtigt wird.
Das weitläufige erdgeschossige Bauvolumen wird überdeckt von der Interpretation des traditionellen Satteldaches, das die drei wesentlichen Bauteile (Kindergarten, Verbindungs-/ Eingangsbau, Kinderkrippe) sowohl miteinander verbindet als auch optisch trennt. Durch die ungleichförmige Dachlinie erhält die Fassade eine Bewegung und Lebendigkeit. Sie dient als Erkennungsmerkmal und Symbol für die Individualität einer Kindertagesstätte.
Die Erweiterung um eine 3. Gruppe muss durch die Objektplanung in Abstimmung mit den Fachplanern (TWP, HLS, ELT, Freianlagen, Brandschutz) zum Abschluss der LPH 3 ergänzt werden.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) im Sinne von Teil 3, Abschnitt 1 HOAI - LPH 4 bis 5 - für den Neubau des Kindergartens St. Anna in Rattenkirchen, einschließlich eines Teils der Leistungen der LPH 3, ,vergütet mit 5% anstatt 15 % gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 3 HOAI.