Bei der in bayerischen Justizbehörden verlegten anwendungsneutrale Verkabelung ist zu prüfen,inwieweit die vorhandene anwendungsneutrale Verkabelung hinsichtlich Qualitätsstandard sowie der Entfernung der Endpunkte eine Bandbreitenerhöhung der aktiven Komponenten sowie eine Zusammenführung der Kommunikationsdienste Telefonie und Daten erlaubt und ob alterungsbedingte Verschleißerscheinungen eine Nutzung in den nächsten 10 Jahren gefährden. Weiterhin ist die Art der Stromversorgung, insbesondere der Potentialausgleichs- und der Erdungsanlage der einzelnen Gebäude zu bewerten.
Bei der in bayerischen Justizbehörden verlegten anwendungsneutrale Verkabelung ist zu prüfen, inwieweit die vorhandene anwendungsneutrale Verkabelung hinsichtlich Qualitätsstandard sowie der Entfernung der Endpunkte eine Bandbreitenerhöhung der aktiven Komponenten sowie eine Zusammenführung der Kommunikationsdienste Telefonie und Daten erlaubt und ob alterungsbedingte Verschleißerscheinungen eine Nutzung in den nächsten 10 Jahren gefährden. Weiterhin ist die Art der Stromversorgung, insbesondere der Potentialausgleichs- und der Erdungsanlage der einzelnen Gebäude zu bewerten.