Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zur BAB A4 Kirchheim bis Landesgrenze – Grundhafte Erneuerung und Anbau von Stand- und Zusatzstreifen Abschnitt Wildeck – sind Überarbeitungen und Neubearbeitungen der Planfeststellungsunterlagen notwendig.
Aufgrund der Änderungen müssen nachstehende umweltfachlichen Unterlagen erstellt werden:
— Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP),
— Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASB),
— Waldbilanz,
— UVP Bericht nach § 16 UVPG,
— NOx Berechnungen.
Für das unter Punkt II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
— Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP),
— Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASB),
— Waldbilanz,
— UVP Bericht nach § 16 UVPG,
— NOx Berechnungen.