FMS-SG plant die Überprüfung der Gehaltsbandbreiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Gehaltsbandbreiten und den entsprechenden Design-Parametern sowie ad-hoc Beratung bei der Überarbeitung / Weiterentwicklung des bestehenden Vergütungssystems zu beschaffen.
Folgende Leistungen sollen für alle 3 Standorte der FMS-SG Deutschland, Irland und USA enthalten sein. Die unter Punkt 2 aufgeführten Punkte stellen dabei die Auflistung möglicher Beratungsinhalte dar, die Aufzählung der etwaigen Beratungsleistungen ist dabei nicht abschließend.
1. Überprüfung der Gehaltsbandbreiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Gehaltsbandbreiten und den entsprechenden Design-Parametern (Diese Leistung soll im Jahreswechsel 2021/2022 und dann erneut im Jahreswechsel 2023/2024 innerhalb der initialen, dreijährigen Vertragslaufzeit erbracht werden (Angebot jeweils als Paket))
— Überprüfung der funktionalen Clusterung zu den Gehaltsbändern, Abbildung mehrerer Gewichtungsszenarien interner und externer Vergütungsdaten (auf Median Ebene) unter Berücksichtigung gewünschter Vergütungselemente und Marktpositionierung für Deutschland und Irland.
2. Ad-hoc Beratung bei der Überarbeitung / Weiterentwicklung des bestehenden Vergütungssystems (ad-hoc, in einzelnen Beratertagen abrufbare Leistung)
— Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung unter den Aspekten der rechtlichen Anforderungen an die FMS-SG sowie der Marktentwicklungen auch unter Attraktivitätsaspekten für mögliche Neu-Recruitings und unter Berücksichtigung des Wind-down-Szenarios der FMS-SG,
— Aufzeigen von Alternativen der Ausgestaltung der (variablen) Vergütung (Systematik, Vergütungsdesign, Orientierungswerte, Prozesse/Handhabung) vor dem Hintergrund der beschriebenen Zielsetzung,
— Beratung bei der Entwicklung von standortspezifischen Retention-Maßnahmen,
— Beratung für USA in Bezug auf die geplante Schließung des Standortes New York in 2023,
Die benötigten Leistungen wird die FMS-SG in Form von Einzelaufträgen beauftragen. Die Bedarfe werden im Rahmen der jeweiligen Einzelanfrage konkretisiert. Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen werden gemäß der vereinbarten Vergütung (siehe Preisblatt Anlage E.3) abgerechnet. In der Anlage E.3 ist eine voraussichtliche Aufwandschätzung über die Vertragslaufzeit vorgenommen worden. Bitte beachten Sie, dass keine Abnahmeverpflichtung seitens der FMS-SG besteht.