Die zu vergebenden Leistungen sind als Dienstleistungen in den juristischen Bereichen Steuer- und Zollrecht im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (vgl. Anhang XIV) zu qualifizieren.
Es wird ein Rahmenvertrag geschlossen, auf dessen Basis bedarfsorientierte Leistungsabrufe durch den Auftraggeber erfolgen (vgl. auch unter II.2.4). Der Gegenstand des Leistungsabrufs wird in der Regel einseitig durch den Auftraggeber festgelegt.
Insbesondere sind nachstehende anwaltliche Tätigkeitsfelder im Steuer- und Zollbereich, auch mit Auslandsbezug, abzudecken. Der Bereich Steuern erstreckt sich dabei insbesondere auf die Umsatzsteuer und Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts:
Tax Compliance:
Unterstützung bei der Umsetzung sowie Beratung bei der Weiterentwicklung.
Zoll-Compliance:
Beratung und Unterstützung bei der Konzeptionierung und Umsetzung sowie der Weiterentwicklung;
Konsistente Abbildung steuer- und zollrechtlicher Vorgaben und Workflows im zentralen Buchhaltungssystem der MPG (SAP – z. B. order-to-pay-Prozess);
Umfassende steuer- und zollrechtliche Beratung in komplexen, z.T. länger laufenden Einzelfragen bzw. –projekten (GV und/oder Institute der MPG);
Verbesserung bzw. Neukonzeption interner Prozessabläufe mit steuer- und/oder zollrechtlicher Relevanz, die größtenteils über die dezentralen Einheiten (Institute der MPG), verschränkt mit der GV, zu organisieren sind.
Behördenkontakt:
Laufende Unterstützung in Prüfungsfällen;
Beratung/Unterstützung bei der Wahrnehmung von Erklärungspflichten gegenüber Behörden;
Unterstützung der Interessenvertretung der MPG als Wissenschaftsträgerorganisation bei Behörden sowie in laufenden Gesetzgebungsverfahren;
Unterstützung und laufende Begleitung bei steuer- und zollrechtlichen Gestaltungsvorhaben gegenüber Behörden;
Intern:
Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung sowie der Weiterentwicklung der internen Schulungskonzepte.