Mit diesem Rahmenvertrag sollen Signaturkarten mit integrierten qualifizierten elektronischen Zertifikaten zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur für die Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie sonstigen Einrichtungen der Justiz des Freistaates Thüringen [Bedarfsträger] - endvertreten durch die Präsidentin des Thüringer Oberlandesgerichts [Auftraggeberin] beschafft werden. Die Signaturkarten werden im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3. Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr.910/2014 zum Einsatz kommen und dem schriftformersetzenden Signieren von elektronischen Dokumenten dienen.
Mit diesem Rahmenvertrag sollen Signaturkarten mit integrierten qualifizierten elektronischen Zertifikaten zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur für die Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie sonstigen Einrichtungen der Justiz des Freistaates Thüringen [Bedarfsträger] - endvertreten durch die Präsidentin des Thüringer Oberlandesgerichts [Auftraggeberin] beschafft werden. Die Signaturkarten werden im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3. Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr.910/2014 zum Einsatz kommen und dem schriftformersetzenden Signieren von elektronischen Dokumenten dienen.
Derzeit sind ca. 650 Signaturkarten von einem Zertifizierungsanbieter vorhanden. Dies bedeutet, dass in 2022 die vorhandenen Bestandskarten zwingend bis zum 31.12.2022 getauscht werden müssen. Der Bezug von Signaturkarten wird sich in den nächsten Jahren schrittweise erhöhen, so dass bis spätestens zum 31.12.2025 Karten für ca. 2.500 Anwender vorhanden sein müssen. Die Leistungsfähigkeit zur Ausgabe dieser Kartenmengen muss garantiert sein. Insbesondere die notwendige Neuausstattung der bereits vorhandenen Karteninhaber im Jahr 2022 muss zwingend gewährleistet werden.