Die LHH beabsichtigt, die Sanierung der Sanitäreinrichtungen an 24 Schulen im Stadtgebiet Hannover durchzuführen.
Der bisher geschätzte Wert des Gesamtumfangs TGA beträgt ca. 4,1 Mio. EUR brutto (KG 400).
Der Leistungszeitraum liegt zirka zwischen September 2019 und Dezember 2023 und erfolgt bei laufendem Betrieb.
Um eine zeitlich realistische Umsetzung zu bewerkstelligen, erfolgt eine Aufteilung der Gesamtmaßnahme in 4 Lose.
Die Zusammenstellung der Liegenschaften erfolgt nach Umfang und nach Stadtteilen und ist so gleichmäßig wie möglich auf die Lose 1 bis 4 aufgeteilt. Die Wirtschaftsteilnehmer bewerben sich pauschal auf eine bestimmte Anzahl von Losen (max. 2 Lose).
Die Auftraggeberin behält sich vor, ein bis maximal 2 Lose pro Wirtschaftsteilnehmer zu beauftragen.
Weitere Unterlagen steht unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Los 1: Hannover „Ost“: Stadtteile Groß-Buchholz, Kleefeld, Heideviertel und Misburg
Beauftragt werden sollen die Fachplanungen der Technischen Ausrüstung für nachfolgend aufgeführte Anlagengruppen gem. § 53 Absatz 2 und ggf. Ingenieurbauwerke gem. § 41 HOAI (LP 1-9):
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
2. Wärmeversorgungsanlagen;
3. Lufttechnische Anlagen;
4. Starkstromanlagen;
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und ggf. Ingenieurbauwerke (gem. § 41 HOAI — KG 540 nach DIN 276).
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen — einzeln oder im Ganzen — abzurufen.
Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau-/Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend stehen die AVB's für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Los 2: Hannover „Nord“: Stadtteile Bothfeld, Sahlkamp, Vahrenheide, List und Burg
Beauftragt werden sollen die Fachplanungen der Technischen Ausrüstung für nachfolgend aufgeführte Anlagengruppen gem. § 53 Absatz 2 und ggf. Ingenieurbauwerke gem. § 41 HOAI (LP 1-9):
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
2. Wärmeversorgungsanlagen;
3. Lufttechnische Anlagen;
4. Starkstromanlagen;
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und ggf. Ingenieurbauwerke (gem. § 41 HOAI-KG 540 nach DIN 276).
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen — einzeln oder im Ganzen — abzurufen.
Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau-/Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend stehen die AVB's für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Los 3: Hannover „West“: Stadtteile Linden und Calenberger Neustadt
Beauftragt werden sollen die Fachplanungen der Technischen Ausrüstung für nachfolgend aufgeführte Anlagengruppen gem. § 53 Absatz 2 und ggf. Ingenieurbauwerke gem. § 41 HOAI (LP 1-9):
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
2. Wärmeversorgungsanlagen;
3. Lufttechnische Anlagen;
4. Starkstromanlagen;
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und ggf. Ingenieurbauwerke (gem. § 41 HOAI-KG 540 nach DIN 276).
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen — einzeln oder im Ganzen — abzurufen.
Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau-/Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend stehen die AVB's für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Los 4: Hannover „Süd“: Stadtteile Badenstedt, Ricklingen, Wettbergen und Wülfel
Beauftragt werden sollen die Fachplanungen der Technischen Ausrüstung für nachfolgend aufgeführte Anlagengruppen gem. § 53 Absatz 2 und ggf. Ingenieurbauwerke gem. § 41 HOAI (LP 1-9):
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
2. Wärmeversorgungsanlagen;
3. Lufttechnische Anlagen;
4. Starkstromanlagen;
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und ggf. Ingenieurbauwerke (gem. § 41 HOAI-KG 540 nach DIN 276).
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen — einzeln oder im Ganzen — abzurufen.
Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau-/Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend stehen die AVB's für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.