Die Postbeamtenkrankenkasse beabsichtigt, befristete Rahmenverträge für den Zeitraum vom 6.12.2018 bis 5.12.2020 (mit einseitiger zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate) in vier Losen zu vergeben. Gegenstand der Verträge ist zum einen die Versorgung mit neuen Hilfsmitteln, zum anderen die Übernahme und Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, wobei der Wiedereinsatz von im Pool vorhandenen Hilfsmitteln Vorrang vor der Versorgung mit neuen Hilfsmitteln hat.
In Los 1 wird die Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich der Krankenversicherung mit Hilfsmitteln aus dem Bereich der Rehabilitationstechnik vergeben, soweit diese nicht unter Los 3 oder Los 4 fallen. Gegenstand des Vertrags ist zum einen die Versorgung mit neuen Hilfsmitteln zum anderen die Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, in denen sich Hilfsmittel aus dem den Mitgliedern der PBeaKK zuzuordnenden Bestand befinden. Sofern sich passende, wiederverwendbare Hilfsmittel im Poolbestand befinden oder Hilfsmittel aus dem Poolbestand wirtschaftlich (d. h. für 70 % des Preises einer Neubeschaffung) umgerüstet werden können, kommt dem Wiedereinsatz von Hilfsmitteln aus dem Poolbestand Vorrang vor der Neubeschaffung zu. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers zählt die Übernahme der bestehenden Hilfsmittelpools, die Verwaltung der Hilfsmittelpools, die Erstellung von Kostenvoranschlägen ggf. auf der Grundlage von Hausbesuchen bei den Versicherten, die Anpassung, Beratung, Auslieferung, Zurüstung, Reparatur und der Umbau von Hilfsmitteln, sowie die Sicherstellung eines 24-stündigen Notdienstes. Der Auftragnehmer hat für die im Pool-Lagerbestand vorhandenen Hilfsmitteln Listen vorzuhalten, die über ein Internetportal für die PBeaKK jederzeit online einsehbar sind und der PBeaKK – nach entsprechender Aufforderung – auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
Die genaue Menge der im Rahmen dieses Vertrags aus den Pools wiedereinzusetzenden bzw. der neu zu liefernden Hilfsmittel hängt vom Bedarf der Versicherten ab und kann daher noch nicht genau bestimmt werden. Dem Wiedereinsatz von Hilfsmitteln aus dem Poolbestand kommt Vorrang vor der Neubeschaffung zu. Wir weisen darauf hin, dass die Versicherten der PBeaKK rechtlich nicht verpflichtet sind, Hilfsmittel über die PBeaKK zu beziehen. Sie haben vielmehr ein Wahlrecht, wo sie die ihnen verordneten Hilfsmittel beschaffen. Die PBeaKK kann dem Auftragnehmer daher keine Abnahmemengen garantieren. Die PBeaKK weist ihre Versicherten allerdings im Zusammenhang mit der Genehmigung des Hilfsmittels und in ihrem Kundenmagazin auf die Möglichkeit der Versorgung aus dem Hilfsmittelpool bzw. über den Partner der Rahmenvereinbarung hin. Sofern ihre Versicherten diese Form der Hilfsmittelversorgung wünschen, wird die PBeaKK entsprechende Aufträge der Versicherten an den Auftragnehmer vermitteln.
In Los 2 wird die Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich der privaten Pflegepflichtversicherung mit Pflegehilfsmitteln vergeben. Gegenstand des Vertrags ist zum einen die Versorgung mit neuen Hilfsmitteln zum anderen die Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, in denen sich Hilfsmittel aus dem den Mitgliedern der „Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen (GPV)“ zuzuordnenden Bestand befinden. Sofern sich passende, wiederverwendbare Hilfsmittel im Poolbestand befinden oder Hilfsmittel aus dem Poolbestand wirtschaftlich (d. h. für 70 % des Preises einer Neubeschaffung) umgerüstet werden könne, kommt dem Wiedereinsatz von Hilfsmitteln aus dem Poolbestand Vorrang vor der Neubeschaffung zu. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers zählt die Übernahme der bestehenden Hilfsmittelpools, die Verwaltung der Hilfsmittelpools, die Erstellung von Kostenvoranschlägen ggf. auf der Grundlage von Hausbesuchen bei den Versicherten, die Anpassung, Beratung, Auslieferung, Zurüstung, Reparatur und der Umbau von Hilfsmitteln, sowie die Sicherstellung eines 24-stündigen Notdienstes. Der Auftragnehmer hat für die im Pool-Lagerbestand vorhandenen Hilfsmitteln Listen vorzuhalten, die über ein Internetportal für die PBeaKK jederzeit online einsehbar sind und der PBeaKK – nach entsprechender Aufforderung – auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
Die genaue Menge der im Rahmen dieses Vertrags aus den Pools wiedereinzusetzenden bzw. der neu zu liefernden Hilfsmittel hängt vom Bedarf der Versicherten ab und kann daher noch nicht genau bestimmt werden. Dem Wiedereinsatz von Hilfsmitteln aus dem Poolbestand kommt Vorrang vor der Neubeschaffung zu. Wir weisen darauf hin, dass die Versicherten der PBeaKK rechtlich nicht verpflichtet sind, Hilfsmittel über die PBeaKK zu beziehen. Sie haben vielmehr ein Wahlrecht, wo sie die ihnen verordneten Hilfsmittel beschaffen. Die PBeaKK kann dem Auftragnehmer daher keine Abnahmemengen garantieren. Die PBeaKK weist ihre Versicherten allerdings im Zusammenhang mit der Genehmigung des Hilfsmittels und in ihrem Kundenmagazin auf die Möglichkeit der Versorgung aus dem Hilfsmittelpool bzw. über den Partner der Rahmenvereinbarung
Hin. Sofern ihre Versicherten diese Form der Hilfsmittelversorgung wünschen, wird die PBeaKK entsprechende Aufträge der Versicherten an den Auftragnehmer vermitteln.
In Los 3 wird die Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich Krankenkasse mit Inhalations-, Sauerstofftherapie- und Beatmungsgeräten sowie den dazugehörenden zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses der gesetzlichen Krankenkasse) vergeben. Gegenstand des Vertrags ist zum einen die Versorgung mit neuen Hilfsmitteln, zum anderen die Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, in denen sich Hilfsmittel aus dem den Mitgliedern der PBeaKK zuzuordnenden Bestand befinden. Sofern sich passende, wiederverwendbare Hilfsmittel im Poolbestand befinden oder Hilfsmittel aus dem Poolbestand wirtschaftlich (d.h. für 70 % des Preises einer Neubeschaffung) umgerüstet werden können, kommt dem Wiedereinsatz von Hilfsmitteln aus dem Poolbestand Vorrang vor der Neubeschaffung zu. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers zählt die Übernahme der bestehenden Hilfsmittelpools, die Verwaltung der Hilfsmittelpools, die Erstellung von Kostenvoranschlägen ggf. auf der Grundlage von Hausbesuchen bei den Versicherten, die Anpassung, Beratung, Auslieferung, Zurüstung, Reparatur und der Umbau von Hilfsmitteln, sowie die Sicherstellung eines 24-stündigen Notdienstes. Der Auftragnehmer hat für die im Pool-Lagerbestand vorhandenen Hilfsmittel Listen vorzuhalten, die über ein Internetportal für die PBeaKK jederzeit online einsehbar sind und der PBeaKK – nach entsprechender Aufforderung – auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
Die genaue Menge der im Rahmen dieses Vertrags aus den Pools wiedereinzusetzenden bzw. der neu zu liefernden Hilfsmittel hängt vom Bedarf der Versicherten ab und kann daher noch nicht genau bestimmt werden. Dem Wiedereinsatz von Hilfsmitteln aus dem Poolbestand kommt Vorrang vor der Neubeschaffung zu. Wir weisen darauf hin, dass die Versicherten der PBeaKK rechtlich nicht verpflichtet sind, Hilfsmittel über die PBeaKK zu beziehen. Sie haben vielmehr ein Wahlrecht, wo sie die ihnen verordneten Hilfsmittel beschaffen. Die PBeaKK kann dem Auftragnehmer daher keine Abnahmemengen garantieren. Die PBeaKK weist ihre Versicherten allerdings im Zusammenhang mit der Genehmigung des Hilfsmittels und in ihrem Kundenmagazin auf die Möglichkeit der Versorgung aus dem Hilfsmittelpool bzw. über den Partner der Rahmenvereinbarung hin. Sofern ihre Versicherten diese Form der Hilfsmittelversorgung wünschen, wird die PBeaKK entsprechende Aufträge der Versicherten an den Auftragnehmer vermitteln.
In Los 4 wird die Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich Krankenkasse mit Geräten zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen sowie den dazugehörenden zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses der gesetzlichen Krankenkasse) vergeben. Gegenstand des Vertrags ist zum einen die Versorgung mit neuen Hilfsmitteln, zum anderen die Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, in denen sich Hilfsmittel aus dem den Mitgliedern der PBeaKK zuzuordnenden Bestand befinden. Sofern sich passende, wiederverwendbare Hilfsmittel im Poolbestand befinden oder Hilfsmittel aus dem Poolbestand wirtschaftlich (d.h. für 70 % des Preises einer Neubeschaffung) umgerüstet werden können, kommt dem Wiedereinsatz von Hilfsmitteln aus dem Poolbestand Vorrang vor der Neubeschaffung zu. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers zählt die Übernahme der bestehenden Hilfsmittelpools, die Verwaltung der Hilfsmittelpools, die Erstellung von Kostenvoranschlägen ggf. auf der Grundlage von Hausbesuchen bei den Versicherten, die Anpassung, Beratung, Auslieferung, Zurüstung, Reparatur und der Umbau von Hilfsmitteln, sowie die Sicherstellung eines 24-stündigen Notdienstes. Der Auftragnehmer hat für die im Pool-Lagerbestand vorhandenen Hilfsmittel Listen vorzuhalten, die über ein Internetportal für die PBeaKK jederzeit online einsehbar sind und der PBeaKK – nach entsprechender Aufforderung – auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
Die genaue Menge der im Rahmen dieses Vertrags aus den Pools wiedereinzusetzenden bzw. der neu zu liefernden Hilfsmittel hängt vom Bedarf der Versicherten ab und kann daher noch nicht genau bestimmt werden. Dem Wiedereinsatz von Hilfsmitteln aus dem Poolbestand kommt Vorrang vor der Neubeschaffung zu. Wir weisen darauf hin, dass die Versicherten der PBeaKK rechtlich nicht verpflichtet sind, Hilfsmittel über die PBeaKK zu beziehen. Sie haben vielmehr ein Wahlrecht, wo sie die ihnen verordneten Hilfsmittel beschaffen. Die PBeaKK kann dem Auftragnehmer daher keine Abnahmemengen garantieren. Die PBeaKK weist ihre Versicherten allerdings im Zusammenhang mit der Genehmigung des Hilfsmittels und in ihrem Kundenmagazin auf die Möglichkeit der Versorgung aus dem Hilfsmittelpool bzw. über den Partner der Rahmenvereinbarung hin. Sofern ihre Versicherten diese Form der Hilfsmittelversorgung wünschen, wird die PBeaKK entsprechende Aufträge der Versicherten an den Auftragnehmer vermitteln.