Die Stadt Rothenburg ob der Tauber plant die Erschließung des Baugebietes Wolffstraße. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen zur Objektplanung nach HOAI 2021 Abschnitt 4 (Verkehrsanlagen) und Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke; hier Abwasserentsorgung im Trennsystem mit Regenwasserrückhaltung), Lph 1 bis 9.
Die Stadt Rothenburg ob der Tauber möchte im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XXXVI Wolffstraße Wohnbauflächen, sowie Seniorenresidenzen für Altersgerechtes Wohnen schaffen. Der zugehörige Bebauungsplan wird derzeit im regulären Verfahren nach § 1 ff. BauGB aufgestellt und erhält die Bezeichnung Nr. XXXVI Wolffstraße. Das Gebiet ist derzeit in 4 Bauabschnitte aufgeteilt. Es gibt mehrere Grundstückseigentümer, was evtl. in Teilbereichen ein Umlegungsverfahren erforderlich macht. Für den Bauabschnitt 1 (BA I) gibt es bereits einen Projektträger und einen Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (V+E). Für den BA II mit Wohnbaufläche gibt es ebenfalls einen Projektträger und die Stadt Rothenburg ob der Tauber möchte bei diesem 2. Bauleitverfahren (V+E) die Verlängerung der Wolffstraße bis zur Schweinsdorfer Straße, den Retentionsbereich und die südlichen Grünflächen mit Lärmschutz überplanen. Der 1. und der 2. Bauabschnitt müssen möglichst in zeitlich enger Folge realisiert werden, damit auch der Baustellenverkehr nicht durch das bestehende Wohngebiet im Westen abgewickelt werden muss. Außerdem wird die Trasse der Straße für die neuen Leitungen benötigt. Zu erstellende Lärmschutzmaßnahmen und Retentionsflächen dienen ebenfalls dem 1. und 2. BA. Der 3. BA (V+E) soll dann zu einen späteren Zeitpunkt an die neue Straße anschließen. Um den geplanten 4. Bauabschnitt realisieren zu können, muss wahrscheinlich ein Umlegungsverfahren durchgeführt werden, da es in diesem Bereich mehrere Eigentümer gibt.
Gegenstand dieser Vergabe sind die Planungsleistungen zur Erschließung dieses Baugebietes, also Planungsleistungen für Straßen, Kreisverkehr, Ingenieurbauwerke, Regenrückhaltung usw. und umfassen konkret die Leistungen der Objektplanung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen und Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke; hier Abwasserentsorgung im Trennsystem mit Regenwasserrückhaltung) Lph 1 bis 9. Nach einer Kostenschätzung vom 27.05.2021 auf Grundlage der Kanallängen und der Straßenflächen betragen die Kosten für den Kanalbau 1,7 Mio. EUR netto, für den Straßenbau 3,2 Mio. EUR netto (einschl. Kreisverkehr Schweinsdorfer Straße). Die Fläche des Geltungsbereiches des B-Planes beträgt ca.7,3 ha.