Innerhalb von 5 Jahren sollen jährlich ca. 1 500 Lichtmaste auf ihre Standsicherheit überprüft werden. Im Zuge diese Prüfung sollen die Leuchten einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 4 unterzogen werden und die gesamten Daten incl. GPS-Einmessung in einer Bestandsdatenbank aufgenommen werden.
Die Prüfung der Maste ist entweder nach dem Mastbiegeverfahren (z.B. Roch-Verfahren) oder dem Schwingungsverfahren (z.B. Mastap-Verfahren) durchzuführen. Die Prüfung sowie die Ergebnisse sind mittels Datenblatt zu dokumentieren.
Folgende Merkmale muss das ausgewählte Verfahren beinhalten:
— absolut zerstörungsfreie Standsicherheitsprüfung; Berücksichtigung von Windlasten und Anbauten; Rückschlüsse auf die Gründung; gerichtliche Verwertbarkeit der Dokumentation.
siehe Punkt II 1.4)