Das Land Niedersachsen beabsichtigt die Sanierung des Sieberflügels am
Schloss Herzberg. Auf Grund der Nutzung des Gebäudes als Amtsgericht muss die Sanierungsmaßnahme in zwei hintereinander folgenden Baumaßnahmen durchgeführt werden. Der Nutzer, das Amtsgericht Herzberg wird die Bauteile zu diesem Zweck freiziehen. Die genaue Größe sowie Abmessungen können der beigefügten Liegenschaftskarte in der Aufgabenbeschreibung entnommen werden.
Es handelt sich um eine Sanierungsmaßnahme die durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert wird. Die Maßnahmen sind im Einvernehmen mit dem Bauherrn, dem Landesamt für Denkmalpflege, den Förderrichtlinien und allen
beteiligten Fachgutachtern durchzuführen ist. Eine Baugenehmigung/bauaufsichtliche Zustimmung ist nicht erforderlich.
Das Gebäude wird z.Zt. als Archiv und Büro genutzt. Die Archivnutzung wird aus dem Dachboden in ein anderes Gebäude verlagert, die Nutzung Büro kaum verändern. Die vorhandene Nutzung soll nicht wesentlich verändert werden.
Das Gebäude soll soweit möglich Barrierefrei hergerichtet werden, hierzu soll ein Aufzug im Gebäude integriert werden.