Für die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen sind die vollständigen Nachweise der Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Erosionssicherheit zu erstellen.
Die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen im Bereich der Ortslage Heringen (sh. Lageplan) sind wie folgt unten in Gruppen nach Lage in Positionen eingeteilt und sollen einzeln untersucht werden.
Es sind jeweils die Nachweise der Unterschreitung des Grenzzustandes der Tragfähigkeit, der Betriebssicherheit sowie der Erosionssicherheit gemäß Nr. 11 der DIN 19712:2013 zu führen.
Der Nachweis der Böschungsstandsicherheiten sind gemäß DWA-M 507-1/ DIN 1084 zu führen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen und nachzuweisen:
- Globale und Lokale Standsicherheit des Deiches
- Lokale Standsicherheit am Böschungsfuß
- Standsicherheit von Böschungsdichtungen bei Wasserdruck vom Deichkörper aus
- Auftriebssicherheit und Sicherheit gegen hydraulischen Grundbruch
- Nachweis zur Sicherheit gegen Materialtransport
- Nachweis der Sicherheit gegen Überströmen
- Nachweis der Sicherheit gegen Durchwurzelungskohäsion
Als Lastfälle sind hierbei zum einen der ruhende und der strömende Wasserdruck (Bordvoll) und zum anderen als Verkehrslast die Unterhaltung (Maad) und Deichverteidigung anzusetzen.
Zur Bewertung und zur Nachweisführung sind in diesem Zusammenhang an den 8 zu bewertenden HWS Abschnitten nach vorheriger Kampfmittelfreimeldung Bodenproben zu nehmen und Analysen durchzuführen. Hierbei handelt es sich um Bohrprofile zur Bodenansprache sowie um Laboranalysen zur bodenchemischen und bodenmechanischen Analyse. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die folgenden Standsicherheitsnachweise.