Rahmenvereinbarung Management- und Geschäftsprozessberatung für das HMdF im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 2020 — 2021, maximal bis 2024.
Die vorhandenen Geschäftsprozesse des Landes im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen gilt es weiter zu optimieren und auch neue Geschäftsprozesse zu etablieren. Dabei sind sowohl die Neu- und Weiterentwicklungen im SAP-Umfeld zu berücksichtigen als auch die Einflüsse aus den Non-IT-Bereichen. Die bereits landesseitig vorhandene hohe Kompetenz soll bedarfsbezogen durch externe Beratungsleistungen diese Optimierungsansprüche unterstützen. Die hierbei zu erbringenden Beratungsleistungen können sich dabei sowohl auf strategische Themen als auch auf die Unterstützung bei Auswahl, Planung, Durchführung und dem Controlling von konkreten Maßnahmen beziehen. Eine abschließende Festlegung der einzelnen Themen bzw. Maßnahmen ist aufgrund der permanenten Fortentwicklung nicht möglich. Überwiegend sind die Leistungen an der Schnittstelle zwischen fachlicher Anforderung und informationstechnischer Umsetzung zu erbringen. Die jeweiligen Schwerpunkte (fachlich oder technisch) der zu erbringenden Leistungen können von Aufgabe zu Aufgabe unterschiedlich sein. Folgende Leistungsteile sind zur Unterstützung des Auftraggebers zu erbringen:
— Beratung:
—— Unterstützung bei der Analyse, Konzeption;
—— Umsetzung von neuen Geschäftsprozessen oder bei der Analyse;
—— Optimierung bereits existierender Geschäftsprozesse insbesondere des produktorientierten Haushalts, des Rechnungswesens, der Rechnungslegung, des Jahresabschlusses, des internen Kontrollsystems, der Beschaffung;
—— des Einkaufs, der Inventur von Kunstgegenständen;
—— sonstigem Kulturvermögen, sowie auch bei weiteren Themenfeldern, mit den Zielen einer einheitlichen IT-Nutzung, Sicherstellung funktionsbereichsübergreifender Prozessketten, Reduzierung der Fehleranfälligkeit, Erhöhung der Prozesssicherheit;
—— Prozessgeschwindigkeit sowie Reduzierung von Prozesskosten.
— Unterstützung der Projektverantwortlichen (Projektleiter, Projektpaten) bei der Planung, der Berichterstattung:
—— beim Controlling ihrer Projekte sowie bei der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen;
—— Risikoanalysen.
— Review der von Projekten erstellten Konzepte im Hinblick auf fachliche Richtigkeit:
—— Wirtschaftlichkeit auf Anfrage der fachlich verantwortlichen Bereiche des HMdF.
— Beratung:
—— Unterstützung bei zentralen Fragestellungen im Haushaltsbereich (u. a. zur Haushaltsplanung, zum Haushaltscontrolling, zur Haushaltsrechnung, zur Verknüpfung der Jahresplanung mit der mittelfristigen Finanzplanung sowie des Berichtswesens).
— Beratung:
—— Unterstützung bei der Einführung eines vom Haushalt unabhängigen Controllings, sowohl auf zentraler Ebene als auch in dezentralen Einheiten.
— Beratung:
—— Unterstützung bei der Umsetzung organisatorischer Maßnahmen hinsichtlich prozessualer Fragen;
—— deren Umsetzung in SAP;
—— Unterstützung bei der Konzeption;
—— Umsetzung von Schnittstellen nach oder aus SAP im Fördermittelbereich.
— Beratung:
—— Unterstützung bei der Umsetzung sich ändernder handelsrechtlicher;
—— steuerrechtlicher Vorschriften in den Prozessen und Systemen sowie im Rahmen der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsvorschriften für den öffentlichen Sektor (IPSAS/EPSAS).
— Beratung:
—— Unterstützung hinsichtlich der Möglichkeit der Übertragung von Erfahrungen aus internen;
—— externen Benchmarking-Projekten auf die Gegebenheiten in Hessen.
— Beratung:
—— Unterstützung bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen inkl. Erstellung entsprechender Gutachten.
— Beratung:
—— Unterstützung bei der Konzeption;
—— der Einführung des SAP gestützten Haushaltsplanungsprozesses.
— Beratung:
—— Unterstützung bei der Konzeption;
—— der Einführung des in SAP integrierten Drucktools für die Haushaltspläne.
— Know how Transfer der genannten Aufgabenfelder auf Landesmitarbeiter Rahmenvereinbarung von ca. 1 000 Personentagen je Kalenderjahr für 2020-2021, max. bis 2024 einseitiges Auftragserweiterungsrecht des Auftraggebers von 10 % bezogen auf die Personentage Mindestabnahmegarantie von 20 % Anzahl zeitweise gleichzeitig anwesenden Berater max. 8.