Erbringung von Betreiberpflichten nach der Trinkwasserverordnung im Zusammenhang mit Legionellen.
Erfüllung der Untersuchungspflicht des § 14b TrinkwV sowie damit im Zusammenhang stehenden weiteren Untersuchungs-, Anzeige- und Handlungspflichten nach der TrinkwV. Hiervon Ausgenommen ist die Durchführung von Maßnahmen nach § 16 Abs. 7 Nr. 3 TrinkwV, welche durch Dritte erfolgt. Insbesondere schuldet der AN die sich aus dem Leistungsverzeichnis ergebenden Leistungen. Die Leistungspflichten des AN erstrecken sich auf alle in der Objektliste benannten prüfpflichtigen Einheiten.
Erfüllung der Untersuchungspflicht des § 14b TrinkwV sowie damit im Zusammenhang stehenden weiteren Untersuchungs-, Anzeige- und Handlungspflichten nach der TrinkwV. Hiervon Ausgenommen ist die Durchführung von Maßnahmen nach § 16 Abs. 7 Nr. 3 TrinkwV, welche durch Dritte erfolgt. Insbesondere schuldet der AN die sich aus dem Leistungsverzeichnis ergebenden Leistungen. Die Leistungspflichten des AN erstrecken sich auf alle in der Objektliste benannten Prüfpflichtigen Einheiten.