Gegenstand des abzuschließenden Vertrages sind Leistungen der Flächennutzungsplanung und der Landschaftsplanung.
Es soll die 21. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Nastätten bis einschließlich der genehmigungsreifen Schlussfassung (Fassung gemäß Beschluss des Verbandsgemeinderats nach § 6 BauGB) nebst dem dazugehörigen Landschaftsplan erarbeitet werden. Ebenfalls soll die Digitalisierung des Plankartenwerks des noch in Kraft befindlichen Flächennutzungsplans einschließlich der Flächenneudarstellungen der 21. Änderung für das GIS-System „CAIGOS" der Verbandsgemeinde Nastätten (Gesamtdigitalisierung des FNP) erarbeitet werden.
Die Verbandsgemeinde Nastätten beabsichtigt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie eines Landschaftsplanes. Seit dem Jahr 1972 ist Nastätten Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeindeverwaltung mit ursprünglich 33 und seit 1979 noch 32 Ortsgemeinden. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nastätten basiert im Wesentlichen auf der 8. Änderung, welche seinerzeit eine allgemeine Gesamtüberplanung des Verbandsgemeindegebietes war und dadurch alle früheren Flächennutzungspläne aufgehoben hatte. Danach wurde noch die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam.
Im Rahmen der 13. Änderung des Flächennutzungsplans wurden alle vorangegangenen und abgeschlossenen Änderungen im Flächennutzungsplan als Gesamtplanwerk zusammengeführt. Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplans -Teilplan Windenergienutzung- der Verbandsgemeinde Nastätten sollte die Steuerung der Windenergienutzung im Außenbereich vorgenommen werden. Es folgten die 15., 16., 17., 18. und 20. Änderungen des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten die mit Bekanntmachung ihre Rechtskraft erlangt haben. Die 19. Änderung ist derzeit geplant aber nach derzeitigem Stand noch nicht rechtskräftig. Sondergebiete für großflächige Photovoltaikanalgen sollen in die Planung mit einbezogen werden.
Die weiteren Leistungsanforderungen können der in Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung Anlage 10 entnommen werden. Wegen der Größe der Pläne wird darauf verwiesen, dass diese unmittelbar durch Klick in der Planbezeichnung in Anlage 10 abgerufen werden können.
Vorliegend zu beauftragender Leistungsumfang:
Der Auftragnehmer erarbeitet die 21. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Nastätten genehmigungsreif (Fassung des Beschluss des Verbandsgemeinderats nach § 6 BauGB). Ebenfalls erarbeitet er die Digitalisierung des Plankartenwerks des wirksamen Flächennutzungsplans einschließlich der Flächenneudarstellungen der 21. Änderung für das GIS-System „CAIGOS“ der Verbandsgemeinde Nastätten (Gesamtdigitalisierung des FNP)
Begleitend zum FNP soll für das ganze Gemeindegebiet; als räumlicher und sachlicher Teilplan ein Landschaftsplan gemäß § 23 Abs. 1 HOAI erstellt werden, der ebenfalls Gegenstand der Leistungsverpflichtung ist.
Wichtig: Ein Angebot kann nur für beide Planungsleistungen gleichzeitig abgegeben werden. Eine getrennte Vergabe der beiden Planungsdisziplinen ist ausgeschlossen. Für beiden Leistungsbilder wird ein einheitlicher Auftrag erteilt.
Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus dem beiliegende Vertragsentwurf.
Für den Planungsablauf stellt die Auftraggeberin folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
Die Leistungen der Leistungsphase 1 des § 18 Abs. 1 i.V.m Anlage 2 HOAI und die Leistungen des begleitenden Landschaftsplanes gemäß § 23 Abs.1 HOAI i.V. m. Anlage 4) sollen nach Absprache unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. Die weiteren Leistungen sind nach den Vorgaben und in Absprache mit der Auftraggeberin zu erbringen.
Die Verbandsgemeinde Nastätten beabsichtigt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie eines Landschaftsplanes. Seit dem Jahr 1972 ist Nastätten Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeindeverwaltung mit ursprünglich 33 und seit 1979 noch 32 Ortsgemeinden. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nastätten basiert im Wesentlichen auf der 8. Änderung, welche seinerzeit eine allgemeine Gesamtüberplanung des Verbandsgemeindegebietes war und dadurch alle früheren Flächennutzungspläne aufgehoben hatte. Danach wurde noch die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam.
Im Rahmen der 13. Änderung des Flächennutzungsplans wurden alle vorangegangenen und abgeschlossenen Änderungen im Flächennutzungsplan als Gesamtplanwerk zusammengeführt. Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplans -Teilplan Windenergienutzung- der Verbandsgemeinde Nastätten sollte die Steuerung der Windenergienutzung im Außenbereich vorgenommen werden. Es folgten die 15., 16., 17., 18. und 20. Änderungen des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten die mit Bekanntmachung ihre Rechtskraft erlangt haben. Die 19. Änderung ist derzeit geplant aber nach derzeitigem Stand noch nicht rechtskräftig. Sondergebiete für großflächige Photovoltaikanalgen sollen in die Planung mit einbezogen werden.
Die weiteren Leistungsanforderungen können der in Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung Anlage 10 entnommen werden. Wegen der Größe der Pläne wird darauf verwiesen, dass diese unmittelbar durch Klick in der Planbezeichnung in Anlage 10 abgerufen werden können.
Vorliegend zu beauftragender Leistungsumfang:
Der Auftragnehmer erarbeitet die 21. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Nastätten genehmigungsreif (Fassung des Beschluss des Verbandsgemeinderats nach § 6 BauGB). Ebenfalls erarbeitet er die Digitalisierung des Plankartenwerks des wirksamen Flächennutzungsplans einschließlich der Flächenneudarstellungen der 21. Änderung für das GIS-System „CAIGOS“ der Verbandsgemeinde Nastätten (Gesamtdigitalisierung des FNP)
Begleitend zum FNP soll für das ganze Gemeindegebiet; als räumlicher und sachlicher Teilplan ein Landschaftsplan gemäß § 23 Abs. 1 HOAI erstellt werden, der ebenfalls Gegenstand der Leistungsverpflichtung ist.
Wichtig: Ein Angebot kann nur für beide Planungsleistungen gleichzeitig abgegeben werden. Eine getrennte Vergabe der beiden Planungsdisziplinen ist ausgeschlossen. Für beiden Leistungsbilder wird ein einheitlicher Auftrag erteilt.
Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus dem beiliegende Vertragsentwurf.
Für den Planungsablauf stellt die Auftraggeberin folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
Die Leistungen der Leistungsphase 1 des § 18 Abs. 1 i.V.m Anlage 2 HOAI und die Leistungen des begleitenden Landschaftsplanes gemäß § 23 Abs.1 HOAI i.V. m. Anlage 4) sollen nach Absprache unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. Die weiteren Leistungen sind nach den Vorgaben und in Absprache mit der Auftraggeberin zu erbringen.