Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung von Standardsoftware und die Erbringung von Softwarepflegeleistungen durch den Auftragnehmer, einen Handelspartner von Microsoft, an den
Auftraggeber.
Die Überlassung von Standardsoftware erfolgt auf Grundlage der Konditionenverträge zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat („BMI“) und der Microsoft Ireland Operations
Limited („Microsoft“), den sog. „BMI-Rahmenverträgen“. Die vorliegenden Leistungen werden über einen Beitritt zum sog. Enterprise Agreement bezogen.
vgl. Ziffer II.1.4)