Der Ausbau WDK bis Marl (km 2 bis km 40), Gesamtprojekt: „Ausbau WDK bis Marl“, ist Teil des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030,Projekt W23 und im Wasserstraßenausbaugesetz verankert. Über die Genehmigung der Entwurfs-Haushaltsunterlage 36 (E-HU036) wurde zusätzlich der Streckenausbau vom Rhein bis km 1 im Gesamtprojekt verankert. Nun umfasst der Projektumfang den WDK vom Rhein bis Marl (km 0 bis km 40).
Im Verkehrswegeplan ist folgendes festgelegt:
Mit dem Ausbau WDK und dem Ersatzbau der Schleusen in diesem Bereich für das 3,40 m abgeladene Großmotorgüterschiff (GMS) und Schubverbände (SV) soll die mögliche Auslastung der Fahrzeuge auf dem WDK bis Marl erhöht und damit die Kapazität des WDK gesteigert werden. Die Verkehrsbelastung im Jahr 2030 (Maximalwert der betroffenen Streckenabschnitte) wird derzeit mit 23,5 Mio. t beziffert.
Hierzu sind, um einen durchgehenden, uneingeschränkten Verkehr von Containerschiffen mit zwei Containerlagen sowie von Chemietankern bei entsprechenden Ladungszuständen (Leerfahrten)
- der Ersatzneubau der „Großen Schleusen“ an den Standorten Friedrichsfeld, Hünxe und Dorsten, sowie der Ersatzneubau der Pumpwerke,
- die Herstellung größerer Brückendurchfahrtshöhen auf das Maß von 5,25 m über dem oberen Grenzwasserstand (GWo) im Zuge von Ersatzneubauten von Brücken und
- die Vergrößerung der Wassertiefe auf 4,70 m durch Abgraben der Kanalsohle, bzw. Wasseranspannungen
notwendig.
Im Vertrag zum Teilprojekt Schleusenstandorte werden die dafür erforderlichen Leistungen mit den Planungsphasen 1 und 2, optional 3 zur Erstellung
- der Variantendiskussion,
- des Vorentwurfs,
- des Entwurf-HU Bau,
- der Genehmigungsunterlagen,
- der Entwürfe-AU und
- der Ausschreibungsunterlagen
als Grundlage für die Neuplanung der Schleusen, Schleusenbrücken, Vorhäfen und Pumpwerke an den Schleusenstandorten FRI, HUE und DOR vergeben.
Der Ausbau WDK bis Marl (km 2 bis km 40) - Projekt: „Ausbau WDK bis Marl“ - ist Teil des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 - Projekt W23 und im Wasserstraßenausbaugesetz verankert. Über die Genehmigung der Entwurfs-Haushaltsunterlage 36 (E-HU036) wurde zusätzlich der Streckenausbau vom Rhein bis km 1 im Gesamtprojekt verankert. Nun umfasst der Projektumfang den WDK vom Rhein bis Marl (km 0 bis km 40).
Im Verkehrswegeplan ist folgendes festgelegt:
Mit dem Ausbau WDK und dem Ersatzbau der Schleusen in diesem Bereich für das 3,40 m abgeladene Großmotorgüterschiff (GMS) und Schubverbände (SV) soll die mögliche Auslastung der Fahrzeuge auf dem WDK bis Marl erhöht und damit die Kapazität des WDK gesteigert werden. Die Verkehrsbelastung im Jahr 2030 (Maximalwert der betroffenen Streckenabschnitte) wird derzeit mit 23,5 Mio. t beziffert.
Hierzu sind, um einen durchgehenden, uneingeschränkten Verkehr von Containerschiffen mit zwei Containerlagen sowie von Chemietankern bei entsprechenden Ladungszuständen (Leerfahrten)
- der Ersatzneubau der „Großen Schleusen“ an den Standorten Friedrichsfeld, Hünxe und Dorsten, sowie der Ersatzneubau der Pumpwerke,
- die Herstellung größerer Brückendurchfahrtshöhen auf das Maß von 5,25 m über dem oberen Grenzwasserstand (GWo) im Zuge von Ersatzneubauten von Brücken und
- die Vergrößerung der Wassertiefe auf 4,70 m durch Abgraben der Kanalsohle, bzw. Wasseranspannungen
notwendig.
Im Vertrag zum Teilprojekt Schleusenstandorte werden die dafür erforderlichen Leistungen mit den Planungsphasen 1 und 2, optional 3 zur Erstellung
- der Variantendiskussion,
- des Vorentwurfs,
- des Entwurf-HU Bau,
- der Genehmigungsunterlagen,
- der Entwürfe-AU und
- der Ausschreibungsunterlagen
als Grundlage für die Neuplanung der Schleusen, Schleusenbrücken, Vorhäfen und Pumpwerke an den Schleusenstandorten FRI, HUE und DOR vergeben.
In Anlehnung an die HOAI erfolgt die Vergütung dieser Leistungen anhand der Leistungsbilder
- Objektplanung,
- Tragwerksplanung,
- Technische Ausrüstung und
- Freianlagen.
Die Leistungsbilder wurden entsprechend den einzelnen Objekten zugeordnet. Darüberhinaus sind weitere Leistungen wie z.B.
- BIM,
- Bauwerksüberwachung,
- Öffentlichkeitsarbeit und
- Wasserbewirtschaftungskonzept
erforderlich (Aufzählung nicht vollständig).
Es ist eine stufenweise Vergabe dieser Leistungen vorgesehen.