Der Landkreis Bayreuth hat für die Unterbringung von geflüchteten undbegleiteten minderjährigen Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, welche zu bewachen sind. Dafür ist ein Dienstleistungsvertrag mit einem Sicherheitsdient für den Hausordnungs- und Separatwachdienst für die Notunterkunft Creußen zu vergeben. Die Beauftragung beginnt am 01.07.2023 und ist zunächst bis 29.02.2024 vorgesehen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um einen Monat automatisch, wenn er nicht gekündigt wird und besteht längstens bis zum 30.06.2024.
Der Landkreis Bayreuth hat für die Unterbringung von geflüchteten undbegleiteten minderjährigen Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, welche zu bewachen sind. Dafür ist ein Dienstleistungsvertrag mit einem Sicherheitsdient für den Hausordnungs- und Separatwachdienst für die Notunterkunft Creußen zu vergeben. Die Beauftragung beginnt am 01.07.2023 und ist zunächst bis 29.02.2024 vorgesehen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um einen Monat automatisch, wenn er nicht gekündigt wird und besteht längstens bis zum 30.06.2024.