Landschaftsplanung.
Im Zuge der Erstellung der Genehmigungsunterlagen für das Projekt, sind verschiedene Landschaftsplanerische Leistungen erforderlich, die zusammen mit den Genehmigungsunterlagen einzureichen sind. Zur Erstellung der Landschaftsplanung ist die Abstimmung mit dem beauftragten Objektplaner, BCE Erfurt, notwendig. Im Zuge der Vorplanung für die Hochwasserschutzmaßnahme wurde bereits eine FFH-Vorprüfung sowie eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durch BCE erstellt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das Vorhaben nicht UVP-pflichtig und FFH-verträglich ist. Nichts desto trotz erfolgt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens, jedoch ohne die Erstellung eines UVP Berichts.
Die landschaftsplanerischen Unterlagen sind aufgrund der kurzen Zeitschiene innerhalb von ca. 5 Monaten zu erstellen. Für die Abgabe eines Angebotes ist hierfür eine ausreichende Kapazität von fachlich geeignetem Personal nachzuweisen.