Nach Schließung des Flughafens Berlin-Tegel soll das Areal zu einem Technologie- und Innovationspark für urbane Technologien entwickelt werden. Die Beuth Hochschule für Technik soll mit ihren Studiengängen, die sich mit urbanen Technologien beschäftigen, im Terminal A + Servicegebäude A2 untergebracht werden; sowie entsprechend umgebaut werden. Im Terminalinnenring soll eine KiTa und ein Gewächshaus errichtet werden. Die Gebäude sollen nach Vorgaben des Bundes (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen-BNB) mind. in „silber“ zertifiziert werden. www.bnb-nachhaltigesbauen.de/
Im Projekt soll die Methodik des Building Information Modeling angewendet werden. Es ist geplant für die Planungsleistungen einen Generalplaner zzgl. Schadstoff – und Brandschutzgutachter zu beauftragen.
Es handelt sich um ein 3-geschossiges teilunterkellertes Bestandsgebäude mit einer Brutto-Grundfläche von rd. 55 000 m². Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz, wird aber als denkmalschutzwürdig betrachtet.
Es werden Projektsteuerungsleistungen für die Leistungsabschnitte 2 bis 9 vergeben.
LA 2 Vorplanungsunterlagen (VPU)
LA 3 Bauplanungsunterlagen (BPU)
LA 4/5 Genehmigungs- und Ausführungsplanung
LA 6 Vorbereitung der Vergabe
LA 7 Vergabe
LA 8 Objektüberwachung, Mitwirkung bei der Übergabe
LA 9 Abschlussarbeiten, Rechnungslegung, Mängelbeseitigung (anteilig für 1 Jahr / Restlaufzeit als Option)
Für die Umbaumaßnahme sollen die delegierbare Bauherrenleistungen vergeben werden. Dies betrifft: 1.organisatorische Arbeiten, 2. Mengen und Qualitäten, 3. Kosten und Finanzierung, 4. Termine und Kapazitäten in den Leistungsabschnitten 2 bis 9 gemäß Anlage 2 zum Vertrag über Leistungen der Projektsteuerung und Anlage 5 (Projektspezifische Anforderungen bezüglich der Anwendung der Building Information Modeling-Methodik).
Nach aktueller Terminplanung soll die Bauplanungsunterlage im Frühjahr 2019 vorliegen, die Bauausführung erfolgt ab dem Frühjahr 2020 bis zum Herbst 2022.
Grundlage der Planung der Baumaßnahme bildet das Bedarfsprogramm vom 30.04.2015, das zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wird.
Die Baukostenobergrenze beträgt 163 000 000 EUR brutto (Baupreisindex 2/2014) zuzüglich Baupreisindex 4/2016. EUR (rd. 170 000 000 EUR brutto) und ist zwingend einzuhalten.
Der Auftraggeber wird eine internetbasierte Datenplattform zum Austausch der Daten und Dokumente, die von allen Projektbeteiligten einschließlich dem Bieter zu nutzen ist, beim Generalplaner beauftragen.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für Leistungen der Projektsteuerung einschließlich den AVB (PS) und die Beschaffenheitsvereinbarung, abrufbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben