Ausgeschrieben wird die Belieferung von 36 Abnahmestellen gemäß Standardlastprofil (SLP-Kunden) (Los 1) und 17 Abnahmestellen Straßenbeleuchtung (SLP-Kunden) (Los 2), die für den Zeitraum vom 1.1.2021, 0.00 Uhr bis längstens zum 31.12.2023, 24.00 Uhr mit elektrischer Energie beliefert werden. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ausgeschrieben wird die Belieferung mit elektrischer Energie unabhängig von der Art der Erzeugung. Der Auftraggeber würde es jedoch begrüßen, wenn Angebote abgegeben werden, die eine – jedenfalls teilweise – Lieferung von elektrischer Energie beinhalten, die nachweislich aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Es gelten aber für alle Angebote dieselben Zuschlagskriterien.
Ausgeschrieben wird die Belieferung von 36 Abnahmestellen gemäß Standardlastprofil (SLP-Kunden) (Los 1), die für den Zeitraum vom 1.1.2021, 0.00 Uhr bis längstens zum 31.12.2023, 24.00 Uhr mit elektrischer Energie beliefert werden. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ausgeschrieben wird die Belieferung mit elektrischer Energie unabhängig von der Art der Erzeugung. Der Auftraggeber würde es jedoch begrüßen, wenn Angebote abgegeben werden, die eine – jedenfalls teilweise – Lieferung von elektrischer Energie beinhalten, die nachweislich aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Es gelten aber für alle Angebote dieselben Zuschlagskriterien.
Ausgeschrieben wird die Belieferung von 17 Abnahmestellen Straßenbeleuchtung (SLP-Kunden) (Los 2), die für den Zeitraum vom 1.1.2021, 0.00 Uhr bis längstens zum 31.12.2023, 24.00 Uhr mit elektrischer Energie beliefert werden. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ausgeschrieben wird die Belieferung mit elektrischer Energie unabhängig von der Art der Erzeugung. Der Auftraggeber würde es jedoch begrüßen, wenn Angebote abgegeben werden, die eine – jedenfalls teilweise – Lieferung von elektrischer Energie beinhalten, die nachweislich aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Es gelten aber für alle Angebote dieselben Zuschlagskriterien.