Planungsleistung für 12 Brückenbauwerke und Lärmschutzwände bis zu 10 Meter Höhe der Leistungsphasen 2 und 3 für Objekt- und Tragwerksplanung, zusätzlich sind bodengutachterliche Leistungen, einschließlich Erkundungsbohrungen, Feld- und Laboruntersuchung, Verkehrssicherung, zu erbringen. Des Weiteren sind für den Bereich Verkehrsanlagen Teile der Leistungsphase 3 und die Leistungsphase 5 vollständig notwendig, Beleuchtungskonzepte für unbewirtschaftete Rastanlagen und die Planung für 8 Schilderbrücken/Kragarme.
Planungsleistung für 12 Brückenbauwerke und Lärmschutzwände bis zu 10 Meter Höhe der Leistungsphasen 2 und 3 für Objekt- und Tragwerksplanung, zusätzlich sind bodengutachterliche Leistungen, einschließlich Erkundungsbohrungen, Feld- und Laboruntersuchung, Verkehrssicherung, zu erbringen. Des Weiteren sind für den Bereich Verkehrsanlagen Teile der Leistungsphase 3 und die Leistungsphase 5 vollständig notwendig, Beleuchtungskonzepte für unbewirtschaftete Rastanlagen und die Planung für 8 Schilderbrücken/Kragarme.