Die kreisfreie Stadt Zweibrücken hat sich zum Ziel gesetzt, die Innenstadt als lebendiges Stadtzentrum auch weiterhin zu sichern. Mit vielfältigen Nutzungsstrukturen aus Handel, Dienstleistung, öffentlichen Einrichtungen, Wohnen und Freizeitmöglichkeiten soll die Innenstadt an den weithin spürbaren Strukturwandel angepasst werden.
Der Rat der Stadt Zweibrücken beschloss im Mai 2021 das Innenstadtentwicklungskonzept (ISEK) „Mitte Zweibrücken“ dessen Umsetzung das zu etablierende Innenstadtmanagement begleiten soll.
Das Innenstadtmanagement:
- fungiert als Schnittstelle zwischen Innenstadtakteuren, Bewohnern und der Stadtverwaltung.
- unterstützt die Stadtverwaltung bei der Umsetzung der im ISEK festgelegten Maßnahmen und der Öffentlichkeitsbeteiligung.
- ist als direkter Ansprechpartner vor Ort präsent und ist maßgeblich beteiligt am Aufbau und der Etablierung eines Citybüros.
- arbeitet eng mit dem etablierten Citymanagement, dessen Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich Handel und Gastronomie liegen, zusammen.
Aufgabenschwerpunkte:
- Umsetzung der Maßnahmen des ISEK.
- Aktivierung und Beratung der lokalen Akteure, Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden bei der (baulichen)
Umsetzung förderfähiger Maßnahmen.
- Ansprechpartner bei Fragen zu Maßnahmen und zur Umsetzung des ISEK.
- Aktive Netzwerkbildung mit den Akteuren vor Ort.
- Pressearbeit in Abstimmung mit der Stadtverwaltung.
- Pflege des Internetauftrittes des Fördergebietes.
- Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsprozesse zu den umzusetzenden Maßnahmen organisieren und durchführen.
- Mitarbeit an Veranstaltungen in der Innenstadt.
- Motivation lokaler Akteure, Immobilienbesitzern und Bewohner zum Engagement im Fördergebiet, z.B. bei der
Realisierung von Verfügungsfondsprojekten.
- Ansprechpartner bei förderrechtlichen Fragen zur Umsetzung des ISEK.
- Evaluation und Monitoring der Maßnahmen.
- Zusammenarbeit mit dem bereits etablierten Citymanagement.
- Erstellung eines kurzen Sachstands- und Tätigkeitsberichtes am Ende des Kalenderjahres.
- Anlassbezogene Berichterstattung in politischen Gremien.
-- Kostenobergrenze: 84.000 Euro brutto / Jahr.
-- Vorgesehener Vertragsbeginn: 8.8.2022