Es ist beabsichtigt, den Stichkanal nach Hildesheim (SKH) auszubauen. Der Ausbau umfasst neben den Streckenbauarbeiten den Rück- und Neubau bzw. die Anpassung von Brückenbauwerken. Zur Durchführung der notwendigen Planfeststellungsverfahren für diesen Ausbau sind sowohl UVP-Berichte in den Einflussgebieten als auch Landschaftspflegerische Begleitpläne zur Bewertung der Eingriffe und Darstellung erforderlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erstellen. Weiterhin sind Bestandserhebungen, artenschutzrechtliche Fachbeiträge, Fachbeiträge gemäß Wasserrahmenrichtlinie, eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung sowie die Teilnahme des Auftragnehmers an Terminen mit Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Erörterung der Maßnahme notwendig.
Die umwelttechnischen Leistungen für den Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim zwischen SKH-km 1,450 und SKH-km 13,500 und zwischen SKH-km 13,500 und SKH-km 14,401 (optionale Leistung) inkl. der Verlegung der Bundesstraße 6 mit Neubau der Brücke 395 und Abrisst der Brücken 393-396 umfassen:
— UVP-Bericht,
— Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP),
— Zusätzliche Bestandserhebung,
— Fachbeitrag Artenschutz,
— Fachbeitrag WRRL (RL 2000/60/EG),
— Teilnahme an Terminen,
— FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (Option).
Die Leistungen im Bereich SKH-km 13,500 bis SKH-km 14,401 stellen optionale Leistungen dar, deren Beauftragung der Auftraggeber sich gemäß der Bedingungen des Vertragskonzeptes vorbehält.
Beschreibung der optionalen Leistungen: siehe Ziffer II.2.11)