Die Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft plant die Sicherung und Sanierung eines stadtbildprägenden Einzeldenkmals, sowie die Sanierung und den Ersatzneubau der angrenzenden im Denkmalbereich befindlichen Gebäude. Die Erdgeschosse sollen großzügige Flächen für Gewerbe bieten und in darüberliegenden Geschossen Wohneinheiten mit Größen zwischen 2 und 4-Zimmern. Der Innenhof soll ebenfalls saniert werden. Diese Baumaßnahme soll aus Mitteln des Förderprogrammes „Förderung von Stadtumbaumaßnahmen - Programmbereich Aufwertung“ 2020-2023 gefördert werden. Die Städtebauförderungsrichtlinie bildet dabei eine Planungsgrundlage. Bei der Planung und Ausführung der Baumaßnahme ist dem Auftraggeber zusätzlich die Erstellung der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) von hoher Wichtigkeit.
Gebäudeplanung Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 1, § 35 Absatz 6) HOAI sein. Eine genaue Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
Auf Grundlage von Anlage 10 HOAI 2013 sind Gebäude und Innenräume der Honorarzone III zuzuordnen.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
— Stufe 1: Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 34 HOAI;
— Stufe 2: Leistungsphasen 7 bis 9 nach § 34 HOAI.
Besondere Leistungen:
— Erstellung Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau);
— Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungsnachweises, sowie Mittelabruf.