Die Stadt Bayreuth hat bereits eine EU-Ausschreibung (Referenznr. 2020/S 179-431464) im Rahmen des Förderprogramms „Sonderbudget Leihgeräte“ durchgeführt.
Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Coronapandemie wird dieses Förderprogramm erweitert und weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Es wurde für diese Ausschreibung bereits eine Vorinformation (2020/S 214-523514), zur Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote, veröffentlicht.
Die Stadt Bayreuth möchte im Rahmen dieser Zusatzausschreibung weitere mobile Endgeräte inkl. Zubehör für die 21 Schulen der Stadt Bayreuth im Stadtgebiet Bayreuth, beschaffen.
Diese Schulen sind auch die Leistungsorte. Welche konkreten Schulen die Leistungsorte für welches konkrete Los darstellen, ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen der Erhöhungsrunde des Förderprogramms „Sonderbudget Leihgeräte“.
Diese Zusatzausschreibung umfasst Notebooks und Tablets mit Zubehör und dazugehöriger Dienstleistung (insbesondere Einrichten, Inbetriebnahme und Einweisung) und ist in 3 Lose aufgeteilt:
— Los 1: Apple Hardware und Zubehör inkl. Dienstleistung,
— Los 2: Windows Hardware und Zubehör inkl. Dienstleistung,
— Los 3: Android Hardware und Zubehör inkl. Dienstleistung.
Dieses Los umfasst die Leistungen:
1. Apple iPad,
2. JAMF / School formerly ZuluDesk,
3. Pencil passend zu o. g. iPad,
4. Tastatur passend zu o. g. iPad,
5. Schutzcover passend zu o. g. iPad,
6. Apple AirPods,
7. Apple Dienstleistung – Schulung.
(detailliert aufgeführt in der beigefügten, auszufüllenden Leistungsbeschreibung, die Teil der Vergabeunterlagen ist)
Zur Überprüfung, ob die vom Bieter bei den einzelnen Positionen angebotenen Systeme, die von der Stadt Bayreuth vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen, sind zwingend alle Produkte mit Fabrikat und Gerätetyp zu benennen. Dafür sind bei den einzelnen Positionen des Loses 1 Felder in der Leistungsbeschreibung vorgesehen. Die Nichtnennung des konkreten Fabrikats und Typs führt zum Angebotsausschluss, da das Angebot dann als unvollständig gilt. Eine Nachforderung wird nicht vorgenommen.
Des Weiteren sind dem Angebot auch Datenblätter mit Informationen bzw. technischen Beschreibungen zu allen angebotenen Produkten (ausgenommen Dienstleistung und Software bzw. Lizenzen) beizufügen.
Dieses Los umfasst die Leistungen:
1. Windows Tablet,
2. Tablet-Pen passend zu o. g. Tablet,
3. Tablet-Cover passend zu o. g. Tablet,
4. Windows Notebook (mind. 13", max. 14"),
5. Windows Notebook (mind.15", max. 15,6"),
6. Microsoft 365 Education,
7. Windows Dienstleistung – Schulung.
(detailliert aufgeführt in der beigefügten, auszufüllenden Leistungsbeschreibung, die Teil der Vergabeunterlagen ist)
Zur Überprüfung, ob die vom Bieter bei den einzelnen Positionen angebotenen Systeme, die von der Stadt Bayreuth vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen, sind zwingend alle Produkte mit Fabrikat und Gerätetyp zu benennen. Dafür sind bei den einzelnen Positionen des Loses 2 Felder in der Leistungsbeschreibung vorgesehen. Die Nichtnennung des konkreten Fabrikats und Typs führt zum Angebotsausschluss, da das Angebot dann als unvollständig gilt. Eine Nachforderung wird nicht vorgenommen.
Des Weiteren sind dem Angebot auch Datenblätter mit Informationen bzw. technischen Beschreibungen zu allen angebotenen Produkten (ausgenommen Dienstleistung und Software bzw. Lizenzen) beizufügen.
Los 3 umfasst die Leistungen:
1. Android Tablet,
2. Pencil passend zu o. g. Tablet,
3. Schutzcover passend zu o. g. Tablet,
4. Android Dienstleistung – Schulung.
(detailliert aufgeführt in der beigefügten, auszufüllenden Leistungsbeschreibung, die Teil der Vergabeunterlagen ist)
Zur Überprüfung, ob die vom Bieter bei den einzelnen Positionen angebotenen Systeme, die von der Stadt Bayreuth vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllen, sind zwingend alle Produkte mit Fabrikat und Gerätetyp zu benennen. Dafür sind bei den einzelnen Positionen des Loses 3 Felder in der Leistungsbeschreibung vorgesehen. Die Nichtnennung des konkreten Fabrikats und Typs führt zum Angebotsausschluss, da das Angebot dann als unvollständig gilt. Eine Nachforderung wird nicht vorgenommen.
Des Weiteren sind dem Angebot auch Datenblätter mit Informationen bzw. technischen Beschreibungen zu allen angebotenen Produkten (ausgenommen Dienstleistung und Software bzw. Lizenzen) beizufügen.