Bereitstellung ärztlicher Dienstleistungen in Form von Telemedizin für die in den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen Untergebrachten
In den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen befinden sich Personen, die der ärztlichen Untersuchung, Diagnosestellung und Therapie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Gesundheitsfürsorge bedürfen. Neben Präsenzärzten sollen hierbei zukünftig Ärzte eingesetzt werden, die innerhalb bestimmter Reaktionszeiten über Datenleitungen als Audio- und Videoschaltung zugeschaltet werden und die im Rahmen der konkreten Arztvorstellung, die durch Anstaltsbedienstete erfolgt, die nachgefragten ärztlichen Dienstleistungen (Diagnose und Therapieentscheidung einschließlich der ärztlichen Verordnung oder Überweisung zur weiteren ärztlichen Abklärung) im Wege der ausschließlichen Fernbehandlung erfüllen (Telemedizin).