Wahrnehmung der Aufgaben des Fluggastkontrolldienstes am Flughafen Niederrhein
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für den Flughafen Niederrhein in Weeze die zuständige Luftsicherheitsbehörde für die Aufgabenwahrnehmung nach §§ 5 und 8 LuftSiG. Zu den besonderen Befugnissen gehören u.a. die Kontrollen von Fluggästen und Gepäck nach § 5 LuftSiG (Fluggastkontrolldienst). Die Übertragung des Fluggastkontrolldienstes an einen geeigneten Sicherheitsdienstleister ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 abgeschlossen und kann ein Mal um bis zu 12 Monate verlängert werden.